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haftÜberparteiliche
Interpellation GFL / EVP / SP
betreffend die Vergabepraxis bei öffentlichen
Aufträgen
PDF-Version des Vorstosses
Eingereicht: 20.
September 2010
Fragen
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Wie geht
die Stadt bei der Vergabe von Planungsarbeiten vor?
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Gibt es
diesbezüglich Auflagen oder Richtlinien seitens der Stadt für die
Aktiengesellschaften mit städtischem Mehrheitsbesitz? Sind diese auch dem
Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) unterstellt?
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Welche
Grenzbeträge gelten für freihändige oder selektive Verfahren bei
kommunalen Beschaffungen (Lieferungen, Dienstleistungen, Bauarbeiten)?
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Werden
diese von der Stadt eingehalten?
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Werden die
Entscheide der Beschaffungsstelle im freihändigen Verfahren
veröffentlicht?
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Welche
Eignungs- und Zuschlagskriterien gelten bei der Vergabe von
Planungsarbeiten?
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Führt die
Beschaffungsstelle eine Liste oder Fachleutedatei, welche eine
ausgeglichene Verteilung der Beschaffungen im freihändigen Verfahren
garantieren soll? Gibt es eine chronologische Auflistung der getätigten
freihändigen Vergaben der letzten Jahre?
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Welche
internen und externen Kosten sind bisher für die Planungsarbeiten für die
geplante Sanierung der Markthalle aufgelaufen?
Begründung
Im Zusammenhang
mit verschiedenen Grossprojekten bei städtischen Aktiengesellschaften sind
Fragen betreffend der Vergaben im Bereich der Planung/Vorprojekte
aufgekommen.
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