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Stand: 4.3.2007

Motion der Fraktion der Grünen Freien Liste Burgdorf

Änderung der Gemeindeordnung Artikel 6 Absatz 1 Ziffer 3

Die Gemeindeordnung ist dahingehend zu ändern, dass die obgenannte Ziffer 3 im Kapitel "Unvereinbarkeit" gekürzt wird und nur noch lautet:

3. alle Beschäftigungen durch die Gemeinde.

Die Erweiterung "die diesen Organen unmittelbar untergeordnet sind" ist zu streichen.

Begründung

Nicht von ungefähr ist für alle Angestellten beim Bund, beim Kanton Bern und bei der Stadt Bern die berufliche Tätigkeit unvereinbar mit einem entsprechenden Parlamentsmandat. Es wäre sonst möglich, dass eine Parlamentarierin oder ein Parlamentarier einen Vorstoss einreichen würde, der einen Bezug zur konkreten Beschäftigung hat oder bei entsprechenden Entscheiden die Eigeninteressen in den Vordergrund stellt. Es soll nicht sein, auf diesem Weg Einfluss in die Personal- und Finanzpolitik und in die Verwaltungsführung des eigenen Arbeitgebers zu nehmen.

Bereits bei der Erarbeitung der neuen GO in Burgdorf war dieser Passus umstritten, sowohl in der vorbereitenden Kommission als auch in der Parlamentsdebatte. Am Beispiel der Kommission Verzichtsplanung zeigte sich nun, dass es auch in Burgdorf nötig ist, eine Unvereinbarkeit mit dem Stadtratsmandat generell festzulegen. Durch die GO soll klar geregelt werden, dass Angestellte der Stadt Burgdorf nicht gleichzeitig dem Parlament angehören dürfen. Das hindert sie nicht daran, als Mitglied einer Partei politisch aktiv zu sein und auf diesem Weg ihre Anliegen einzubringen.

26. Februar 2007

GFL-Fraktion

Zu Stadtrat Burgdorf