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haftDringliche
Interpellation GFL – Fraktion
Prämienzahlungen bei Bauaufträgen der Stadt Burgdorf
Der Gemeinderat wird aufgefordert, die
nachfolgenden Fragen zu beantworten:
1.
Bei welchen bis dato erstellten
oder renovierten städtischen Bauten wurden auch Prämien für eine
rechtzeitige Fertigstellung entrichtet?
2. Bei
welchen bis dato erstellten oder renovierten städtischen Bauten wurden
Architekturbüros eingeladen, bei einer Kreditunterschreitung die
eingesparten Beträge hälftig aufzuteilen?
3. Wenn
( gemäss 1. 2.) solche Zahlungen entrichtet wurden, wie hoch waren die
jeweiligen Geldsummen?
4. Wie
sieht die Situation bei den momentan laufenden Bauobjekten aus (Neubau REZE
und Erweiterung Pestalozzischulhaus). Sind auch hier allfällige
Prämienzahlungen fällig?
5. Wer
trägt die Entscheidverantwortung für die Entrichtung solcher
Prämienzahlungen?
6. Wie
stellt der Gemeinderat in Zukunft sicher, dass Bauten rechtzeitig und ohne
Prämien erstellt werden?
Begründung
Anlässlich der Kreditabrechnung für das
neue Lindenfeldschulhaus wurde bekannt, dass vertraglich festgehalten worden
war, dass die zuständigen Architekten mit Prämienzahlungen belohnt würden.
Die Zahlungen waren an zwei Kriterien gebunden:
1.
Rechtzeitige Fertigstellung des
Bauobjekts;
2.
Kreditunterschreitung.
In der Baubranche
ist es üblich, dass Bauobjekte zum vereinbarten Termin übergeben werden. In
Einzelfällen wird vertraglich festgehalten, dass für den Fall einer
verspäteten Übergabe eine Konventionalstrafe zu leisten ist. Dass jedoch die
Stadt Burgdorf als Bauherrin eine Prämie festlegt, damit Gebäude rechtzeitig
fertiggestellt werden, ist sehr befremdend.
Ebenfalls sehr
befremdend ist die Tatsache, dass die Stadt Burgdorf Architekten die
Möglichkeit anbietet, die Kosten unter den vom Parlament bewilligten
Kreditbeträgen zu halten, um diese Differenz danach hälftig zu Gunsten der
Stadt und des Architekturbüros aufzuteilen.
Es wird
Dringlichkeit verlangt
Begründung der
Dringlichkeit:
Zurzeit sind zwei
Bauaufträge in Ausführung (REZE und Erweiterung Pestalozzischulhaus), bei
denen der Zeitpunkt der Bauvollendung von grosser Wichtigkeit ist. Damit
nach Möglichkeit solche unüblichen Zahlungen noch verhindert werden können
bevor die Bauübergabe stattfindet, müssen diese Fragen umgehend beantwortet
werden.
Eingereicht am 21.
Juni 2010
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