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Stand: 28.06.2010

haftDringliche Interpellation GFL – Fraktion

Prämienzahlungen bei Bauaufträgen der Stadt Burgdorf

Der Gemeinderat wird aufgefordert, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

1.    Bei welchen bis dato erstellten oder renovierten städtischen Bauten wurden auch Prämien für eine rechtzeitige Fertigstellung entrichtet?

2.    Bei welchen bis dato erstellten oder renovierten städtischen Bauten wurden Architekturbüros eingeladen, bei einer Kreditunterschreitung die eingesparten Beträge hälftig aufzuteilen?

3.    Wenn ( gemäss 1. 2.) solche Zahlungen entrichtet wurden, wie hoch waren die jeweiligen Geldsummen?

4.    Wie sieht die Situation bei den momentan laufenden Bauobjekten  aus (Neubau REZE und Erweiterung Pestalozzischulhaus). Sind auch hier allfällige Prämienzahlungen fällig?

5.    Wer trägt die Entscheidverantwortung für die Entrichtung solcher Prämienzahlungen?

6.    Wie stellt der Gemeinderat in Zukunft sicher, dass Bauten rechtzeitig und ohne Prämien erstellt werden?

Begründung

Anlässlich der Kreditabrechnung für das neue Lindenfeldschulhaus wurde bekannt, dass vertraglich festgehalten worden war, dass die zuständigen Architekten mit Prämienzahlungen belohnt würden. Die Zahlungen waren an zwei Kriterien gebunden:

1.         Rechtzeitige Fertigstellung des Bauobjekts;

2.         Kreditunterschreitung.

In der Baubranche ist es üblich, dass Bauobjekte zum vereinbarten Termin übergeben werden. In Einzelfällen wird vertraglich festgehalten, dass für den Fall einer verspäteten Übergabe eine Konventionalstrafe zu leisten ist. Dass jedoch die Stadt Burgdorf als Bauherrin eine Prämie festlegt, damit Gebäude rechtzeitig fertiggestellt werden, ist sehr befremdend.

Ebenfalls sehr befremdend ist die Tatsache, dass die Stadt Burgdorf Architekten die Möglichkeit anbietet, die Kosten unter den vom Parlament bewilligten Kreditbeträgen zu halten, um diese Differenz danach hälftig zu Gunsten der Stadt und des Architekturbüros aufzuteilen. 

Es wird Dringlichkeit verlangt

Begründung der Dringlichkeit:

Zurzeit sind zwei Bauaufträge in Ausführung (REZE und Erweiterung Pestalozzischulhaus), bei denen der Zeitpunkt der Bauvollendung von grosser Wichtigkeit ist. Damit nach Möglichkeit solche unüblichen Zahlungen noch verhindert werden können bevor die Bauübergabe stattfindet, müssen diese Fragen umgehend beantwortet werden.

Eingereicht am 21. Juni 2010

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