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Stand: 8.2.2002

Interpellation betreffend Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken an Jugendliche

Im April 2001 wurde ein Merkblatt verteilt, in dem die geltenden gesetzlichen Vorschriften und die bei Zuwiderhandlung verfügten Massnahmen aufgeführt waren.

An einer Besprechung im Vorfeld der Solennität wurde von Seiten der Stadtpolizei klar geäussert, dass die Schonfrist vorbei sei und bei Zuwiderhandlungen ab sofort nicht mehr nur Verwarnungen ausgesprochen, sondern auch tatsächlich Strafen verhängt würden.

Der Gemeinderat wird nun gebeten, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:

1.Wurden die angekündigten härtere Massnahmen tatsächlich durchgesetzt?

2.Wurden Bestrafungen ausgesprochen und welche (Busse, Entzug der Bewilligung usw.)?

3.Haben diese Massnahmen eine Verbesserung der Situation bewirkt?

4.Wie wird die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen generell kontrolliert? Sind im Hinblick auf die Solennität 2002 weitere Aktionen geplant?

 

Begründung

Gemäss Berichten aus dem englischsprachigen Raum gehört es unter CollegeschülerInnen zunehmend zum guten Ton, am Wochenende Saufgelage zu veranstalten. Da erfahrungsgemäss die meisten Trends aus diesen Regionen früher oder später auch bei uns ankommen, ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten.

Untersuchungen und Testkäufe in der Schweiz zeigen zudem, dass sich nach einer leichten Besserung, welche auf ein härteres Durchgreifen der Behörden zurückzuführen war, die Situation wieder verschlechtert hat.

Das lässt den Schluss zu, dass sich die Verkaufsstellen durch rigorose Massnahmen tatsächlich abschrecken lassen und die Personenkontrollen zuverlässiger durchführen. Sobald offenbar der Druck gelockert wird, nehmen die Zuwiderhandlungen erneut zu.

Jugendalkoholismus ist ein ernst zu nehmendes Problem, das nicht vernachlässigt werden darf. Die Hersteller von Trendgetränken verfallen immer wieder auf fantasievolle Varianten, um die Jugendlichen anzulocken. Diesen Aktivitäten müssen alle im Gesetz vorgesehenen Massnahmen entgegengesetzt werden.

 

Burgdorf, 4. Februar 2002                                               Regina Mumenthaler-Biefer
 

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