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Dringliche Interpellation GFL-Fraktion
Belastung
durch hochfrequente Strahlung und niederfrequente Magnetfelder
Die
Grüne Freie Liste bittet den Gemeinderat, Auskunft zu folgenden Fragen zu
geben:
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In welcher Form und
in welchem Detaillierungsgrad werden in Burgdorf die Belastungen durch
niederfrequente Magnetfelder (Bahnstrom) und hochfrequente Strahlung
(Handy- und Funknetze) erfasst?
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In welchem Umfang
wurde in den letzten Jahren die Leistung installierter Natelantennen, vor
allem von solchen in unmittelbarer Nachbarschaft von Kindergärten und
Schulhäusern, verändert und erhöht? Geschah dies unter Einhaltung der
rechtlichen Rahmenbedingungen (Publikation, Bewilligung)?
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Gibt es Messungen
vor Ort (Quartiere, Pausenplätze, Schulzimmer), welche die Strahlenbelastung
und die Einhaltung der bewilligten Strahlungsleistung insbesondere im
Bereich von Schulanlagen belegen? Falls ja, durch wen erfolgen diese
Messungen und was sind die Ergebnisse? Falls nein, warum nicht und was
gedenkt der Gemeinderat, diesbezüglich künftig vorzukehren?
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Welcher Belastung
sind Schulkinder und andere Personen im Bereich öffentlicher Anlagen durch
kabellose Netzwerke (WLAN) ausgesetzt? Wie werden diese Belastungen
kontrolliert und welche Massnahmen zur Minimierung solcher Belastungen
werden getroffen?
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Welche Daten gibt
es für Burgdorf bezüglich Umfang und Verteilung von Krebserkrankungen in den
letzten Jahren und Jahrzehnten (Krebsregister)? Wird das Gemeindegebiet von
Burgdorf in einem eigenen oder in einem überregionalen Krebsregister erfasst
oder ist dies vorgesehen?
Begründung:
In den letzten drei Jahren traten im Raum
Burgdorf/Heimiswil auf der Fläche von wenigen Quadratkilometern mindestens
vier Leukämieerkrankungen bei Kindern auf. Diese Erkrankungsrate liegt um
einen Faktor 10 über dem zu erwartenden schweizerischen Durchschnittswert.
Auch wenn aus Einzelereignissen keine generellen Aussagen abgeleitet werden
können, regen diese dennoch zu besorgten Überlegungen an.
Belastungen durch hochfrequente Strahlung
(Natelantennen) und niederfrequente Magnetfelder (vagabundierender
Bahnstrom) sind im Alltag nicht sichtbar, verursachen jedoch latente Ängste.
Über die „richtigen“ Grenzwerte wird sowohl auf wissenschaftlicher als auch
politischer Ebene heftig diskutiert.
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Im Schlossmattquartier z.B. konnte vor 2-3
Jahren durch die Installation von Minergiefenstern der Empfang von
Handynetzen in Wohnhäusern praktisch unterbunden werden. Aktuell ist dies
jedoch nicht mehr möglich. Entgegen der Situation vor ca. 2 Jahren ist auch
in abgeschirmten Räumen der Handyempfang heute praktisch lückenlos gegeben,
die Wohnräumlichkeiten und die darin lebenden Menschen sind bei Tag und
Nacht entsprechender Strahlenbelastung ausgesetzt. Ähnlich dürfte sich die
Situation auch in anderen Quartieren von Burgdorf verhalten.
Auch in Bezug auf die langfristigen
Wirkungen von WLAN-Netzwerken bestehen nach wie vor beträchtliche
Unsicherheiten; so empfiehlt z.B. die deutsche Bundesregierung
vorsichtshalber einen möglichst sparsamen Einsatz derselben.
Verschiedene Strassenzüge in Burgdorf sind
erheblich durch vagabundierenden Bahnstrom und die daraus resultierenden
niederfrequenten Magnetfelder belastet. Baubiologen kritisieren, dass diese
Belastungen generell unterschätzt würden. Über Langzeitwirkungen kursieren
unterschiedliche Meinungen, wissenschaftlich können die Ängste bis heute
weder begründet noch widerlegt werden.
Entscheidend ist vor dem Hintergrund dieser
Unsicherheiten, wie sich die verschiedenen Belastungen allenfalls kumulieren
und welche tatsächliche Belastung an einem bestimmten Wohn-, Schul- oder
Arbeitsort besteht. Dies kann einzig durch konkrete Messungen vor Ort
festgestellt werden.
Es wird Dringlichkeit beantragt.
Begründung der Dringlichkeit:
Seit der Formulierung dieser Interpellation
im Spätsommer 2009 ist in Burgdorf der vierte Fall einer Leukämieerkrankung
aufgetreten. Jeder Krankheitsfall ist ein neues Schicksal und macht zutiefst
betroffen.
Die Öffentlichkeit darf erwarten, dass
nötige Abklärungen schnellstmöglich getroffen werden.
Burgdorf, 14.12.2009
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