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haftFraktion der Grünen Freien Liste Burgdorf
Motion "Änderung der
Verordnung über die Benützung von öffentlichen Anlagen"
PDF-Version des Vorstosses
Der Gemeinderat wird beauftragt, die Verordnung über
die Benützung von öffentlichen Anlagen vom Januar 2004 zu überarbeiten,
damit ortsansässige Nonprofit-Organisationen und Vereine, welche in
ehrenamtlicher Arbeit oder in Freiwilligenarbeit geführt werden, ohne
grossen administrativen Aufwand von Gebühren befreit werden können.
Begründung
Viele Gruppierungen in Burgdorf beteiligen sich am
Burgdorfer Stadtleben. Häufig mit bedeutend mehr Idealismus und Engagement
als Finanzen und unter Einsatz von sehr viel Freiwilligenarbeit. Die
Vielfalt der Veranstaltungen in unserer Stadt trägt zu einem lebendigen
Kulturbetrieb bei. Ortsansässigen Veranstaltern aus dem Nonprofit-Sektor
soll es ermöglicht werden, für ihre Aktivitäten die städtischen Räume und
Plätze unentgeltlich zu benützen
Meistens handelt es sich dabei um lose strukturierte
Gruppen. Von diesen ein Budget zu verlangen (Art. 6), ist übertrieben. Eine
einfache Erklärung, welche von der verantwortlichen Person unterschrieben
wird, müsste genügen, um die Berechtigung nachzuweisen.
Dieses bescheidene Zeichen der Dankbarkeit, der
Anerkennung und der Wertschätzung für die gratis geleistete Mitarbeit an der
Vielfalt unseres Stadtlebens würde einen ideellen Mehrwert darstellen.
Weiter sollten die Verordnung und die Gebührenregelung
der Vollständigkeit halber um die im Internet aufgeführten Objekte
http://burgdorf.gemeinde.ch/user/objekte/objekte.php?navtext=Objekte sowie den Platz vor der alten Post ergänzt werden.
Eingereicht am 8. November 2010
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