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Stand: 16.6.2009

Auftrag                      Christoph Grimm GFL Fraktion

Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen in schriftlicher Form

Der Gemeinderat beantwortet zukünftig alle Parlamentarischen Vorstösse schriftlich. Interpellanten können zusätzlich zur Bekanntgabe ob sie von der Antwort des Gemeinderates befriedigt sind eine kurze Erklärung abgeben.

Das Geschäftsreglement des Stadtrates von Burgdorf wird somit wie folgt abgeändert: 

1. Art 27 Abs. 4:         Zu Motionen, Postulaten und Interpellationen nimmt der Gemeinderat
                                    schriftlich Stellung.

               Abs5 neu:    Zu Motionen und Postulaten gibt der Gemeinderat jeweils eine Beurteilung
                                    sowie eine Abstimmungsempfehlung ab.

2. Art 30 Abs. 3:         Die Interpellantin, der Interpellant kann zum Schluss erklären ob sie oder er
                                     von der erhaltenen Antwort befriedigt ist oder nicht. Dabei darf eine kurze
                                     Erklärung von längstens 2 Minuten abgegeben werden. 

Begründung

Schriftliche Beantwortung der Parlamentarischen Vorstösse:

Alle Parlamentarischen Vorstösse werden von der Verwaltung und vom Gemeinderat eingehend geprüft. Dabei holt der Gemeinderat oft schriftliche Stellungnahmen aus den verschiedenen Direktionen oder von anderen Fachgremien ein. Den Parlamentarierinnen und Parlamentariern wird die Vorbereitung zur Stadtratssitzung erleichtert, wenn sie die Ausführungen des Gemeinderates und eine Abstimmungsempfehlung  vorgängig schriftlich erhalten und diese somit in ihre  Arbeit einfliessen lassen können. Der Gemeinderat kann sich durch die Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen anschliessend bei der Stadtratssitzung auf eine kurze Zusammenfassung beschränken. Bei gewissen Geschäften wird eine mündliche Stellungnahmen ev. gar nicht mehr notwendig sein. Damit kann zusätzlich ein Beitrag an die Effizienz des Ratsbetriebes geleistet werden.

Erklärungen bei Interpellationen:

Ist eine Interpellantin oder ein Interpellant mit der Antwort des Gemeinderates nicht ganz oder nur teilweise zufrieden, muss sie oder er die Möglichkeit haben, dies während höchstens zwei Minuten darzulegen.  Der gemäss Reglement des Stadtrates angewendete Modus, nur ja oder nein sagen zu dürfen, ist unbefriedigend und muss daher angepasst werden.

 Diese Vorgehensweise wird in vielen anderen Parlamenten, im Grossen Rat des Kantons Bern und im National-und Ständerat angewendet.

Eingereicht am 27. April 2009

Zu Stadtrat Burgdorf