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Auftrag Christoph
Grimm GFL Fraktion
Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen in schriftlicher Form
Der Gemeinderat beantwortet zukünftig alle
Parlamentarischen Vorstösse schriftlich. Interpellanten können zusätzlich zur
Bekanntgabe ob sie von der Antwort des Gemeinderates befriedigt sind eine kurze
Erklärung abgeben.
Das Geschäftsreglement des Stadtrates von Burgdorf wird
somit wie folgt abgeändert:
1. Art 27 Abs. 4: Zu Motionen, Postulaten und
Interpellationen nimmt der Gemeinderat
schriftlich Stellung.
Abs5 neu: Zu Motionen und Postulaten gibt
der Gemeinderat jeweils eine Beurteilung
sowie eine Abstimmungsempfehlung ab.
2. Art 30 Abs. 3: Die Interpellantin, der Interpellant kann zum Schluss
erklären ob sie oder er
von der erhaltenen Antwort befriedigt ist oder nicht. Dabei darf eine kurze
Erklärung von längstens 2 Minuten abgegeben werden.
Begründung
Schriftliche Beantwortung der Parlamentarischen
Vorstösse:
Alle Parlamentarischen Vorstösse werden von der Verwaltung
und vom Gemeinderat eingehend geprüft. Dabei holt der Gemeinderat oft
schriftliche Stellungnahmen aus den verschiedenen Direktionen oder von anderen
Fachgremien ein. Den Parlamentarierinnen und Parlamentariern wird die
Vorbereitung zur Stadtratssitzung erleichtert, wenn sie die Ausführungen des
Gemeinderates und eine Abstimmungsempfehlung vorgängig schriftlich erhalten und
diese somit in ihre Arbeit einfliessen lassen können. Der Gemeinderat kann sich
durch die Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen anschliessend bei der
Stadtratssitzung auf eine kurze Zusammenfassung beschränken. Bei gewissen
Geschäften wird eine mündliche Stellungnahmen ev. gar nicht mehr notwendig sein.
Damit kann zusätzlich ein Beitrag an die Effizienz des Ratsbetriebes geleistet
werden.
Erklärungen bei Interpellationen:
Ist eine Interpellantin oder ein Interpellant mit der
Antwort des Gemeinderates nicht ganz oder nur teilweise zufrieden, muss sie oder
er die Möglichkeit haben, dies während höchstens zwei Minuten darzulegen. Der
gemäss Reglement des Stadtrates angewendete Modus, nur ja oder nein sagen zu
dürfen, ist unbefriedigend und muss daher angepasst werden.
Diese Vorgehensweise wird in vielen anderen Parlamenten,
im Grossen Rat des Kantons Bern und im National-und Ständerat angewendet.
Eingereicht am 27. April 2009
Zu Stadtrat Burgdorf |