Bild

Stand: 16.9.2006

Motion Planungszonen für Antennen

Christoph Grimm, GFL-Fraktion

Es wird Dringlichkeit verlangt

Der Gemeinderat wird beauftragt für das gesamte Gemeindegebiet Burgdorf eine gesetzeskonforme Sandortplanung mittels Planungszonen für Antennen aller Art zu erlassen

Begründung:

Die Ängste der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Strahlung von Mobilfunkantennen haben in der letzten Zeit stark zugenommen. Entsprechend haben sich die Einsprachen gegen geplante Mobilfunkantennen vervielfacht. Zurzeit sind in der Gemeinde Burgdorf weitere Gesuche für den Bau von neuen Mobilfunkantennen hängig.

Diese Problematik beschäftigt und besorgt bekanntlich die Behörden von Burgdorf seit längerer Zeit. Um einerseits den Anliegen der Bevölkerung zu entsprechen und andererseits die Resultate der UMTS-Studie abwarten zu können, sprach sich der Gemeinderat für ein Moratorium aus.

Kürzlich wurden die Erkenntnisse aus dieser Studie nun veröffentlicht. Die Messungen wurden auf der Basis einer Bestrahlung während 45 Minuten durchgeführt. Es fehlt jedoch weiterhin eine Langzeitstudie von Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bevölkerung durch NIS (Nicht Ionisierende Strahlung). Deshalb darf keineswegs von Entwarnung die Rede sein.

Sind keine ortsbildschützerischen Anliegen betroffen und die zulässigen Grenzwerte eingehalten, mussten die zuständigen Baubewilligungsbehörden nach bisheriger Bundesgerichtlicher Rechtsprechung die Bewilligung für Mobilfunkantennen erteilen.

Das Bundesgericht selbst hat nun jedoch kürzlich seine Rechtsprechung in dieser Frage in einem Aargauer Entscheid relativiert. Nachdem es zunächst die gesetzgeberischen und planerischen Möglichkeiten von Kantonen und Gemeinden grundsätzlich verneint hatte, macht es in seinem neuesten Entscheid die Andeutung, dass innerhalb der Bauzonen durchaus ein gewisser Spielraum für bau- und planungsrechtliche Anordnungen der Kantone und Gemeinden besteht.

Der Gemeinderat von Burgdorf soll nun diese Chance ausnützen und eine entsprechende Planung vornehmen. Durch den Erlass einer Planungszone wird es ihm. möglich, sorgfältig zu prüfen, wo in Zukunft noch Antennen zulässig sein sollen.

Die hängigen Baubewilligungsverfahren werden während dieser Zeit eingestellt, wenn der Gemeinderat ihnen nicht ausdrücklich zustimmt.

Begründung der Dringlichkeit:

Da seit einiger Zeit Gesuche hängig sind, muss der Gemeinderat so rasch als möglich Klarheit über die Versorgungssituation auf dem Gemeindegebiet haben. Die Standortplanung muss umgesetzt werden können und Gesuche müssen beantwortet werden. Eine schnellstmögliche Erstellung von Planungszonen vermeidet ein weiteres unschönes Seilziehen zwischen Behörden und Mobilfunkanbietern und gibt der Bevölkerung zusätzlich Klarheit über den Bedarf nach weiteren Antennen.

Eingereicht am 19.6.06

Zu Stadtrat Burgdorf