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Stand: 4.3.2007

Postulat der Fraktion der Grünen Freien Liste Burgdorf

Anwendung des neuen kantonalen Gesetzes über Handel und Gewerbe (HGG)

Der Gemeinderat wird aufgefordert, in zwei Jahren einen Bericht zuhanden des Stadtrats zu verfassen, in welchem er aufzeigt, wie die neuen gesetzlichen Vorgaben bezüglich Jugendschutz beim Alkoholverkauf umgesetzt werden. Insbesondere soll dargelegt werden,

  • welche präventiven Massnahmen ergriffen wurden;
  • wie die Kontrolle der Verkaufsstellen organisiert und durchgeführt wird;
  • ob Testkäufe durchgeführt werden, mit Begründung, falls die Antwort negativ ausfällt;
  • wie sich die Situation in Burdorf vor allem bei Grossanlässen (Solennität) präsentiert;
  • ob Anzeigen gegenüber fehlbaren Händlern erfolgen und
  • welche Strafen verhängt werden.

Begründung

Bereits am 29. April 2002 wurde eine Interpellation zum Thema vom Gemeinderat dahingehend beantwortet, dass die Problematik nicht unterschätzt und weiterbekämpft würde. Die einsilbigen Antworten auf die konkreten Fragen zeigten damals jedoch, dass die Burgdorfer Behörden nicht fähig und/oder willens waren, konkrete Massnahmen zu ergreifen und durchzusetzen.

Viele Institutionen, Organisationen und Personen, die mit Jugendlichen zu tun haben, beobachten mit Sorge die Entwicklung beim Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen. Am Runden Tisch "Die Gemeinden handeln" wurden die Probleme und mögliche Lösungsansätze diskutiert und formuliert, bisher jedoch nicht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2007 ist nun im Kanton Bern ein neues, härteres Gesetz in Kraft, das den Gemeinden die Instrumente in die Hand gibt, um dem Jugendschutz zur Nachachtung zu verhelfen. Die Erfahrungen der ersten zwei Jahre und die daraus resultierenden Massnahmen sollen dem Stadtrat vorgelegt werden, damit mögliche weitergehende Massnahmen beschlossen werden können.

26. Februar 2007

GFL-Fraktion

Zu Stadtrat Burgdorf