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Stand: 2.1.2005

Dringliche Motion der GFL und SP Fraktionen betreffend Teilrevision des Abfallreglementes zur Einführung der Grüngutabfuhrgebühr.

Eingereicht am 18. Oktober 04

Wortlaut

Der Gemeinderat wird beauftragt

1. mit einer Teilrevision des bestehenden Abfallreglements die Einführung einer Grüngutabfuhrgebühr zu ermöglichen.
2. diese Teilrevision terminlich so vor den Stadtrat zu bringen, dass die Gebühr so rasch wie möglich eingeführt werden kann.

Begründung

• Das neue Abfallreglement ist aus verschiedenen Gründen vorläufig blockiert, das hat Gemeinderat Peter Gfeller in der Septembersitzung vor dem Stadtrat ausgeführt. Damit kann die Stadt keine Gebühr für die Grüngutabfuhr erheben. Diese Gebühr ist in den bisherigen Diskussionen nie bestritten worden.
• Die Grüngutabfuhr verursacht Kosten, welche die Stadt jährlich mit ca. 300'000 Fr. belasten. Ab dem Jahr 2005 können diese Kosten nicht mehr aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Konsequenterweise müsste diesem Umstand mit einer Erhöhung der Sackgebühr begegnet werden, das kommt aber bestimmt nicht in Frage, u.a. weil damit die Gefahr von vermehrter wilder Deponie verbunden ist.
• Solange keine Gebühr für die Grüngutabfuhr erhoben wird, kommt in diesem Bereich das Verursacherprinzip nicht zur Anwendung und der Anreiz zur eigenen Entsorgung entfällt. Das ist sehr unbefriedigend.
• Der Gemeinderat soll deshalb als Übergangslösung im jetzt geltenden Reglement die Erhebung dieser Gebühr einfügen.
• In einem zweiten, späteren Schritt soll der Gemeinderat ein überarbeitetes neues Abfallreglement vorlegen.

Es wird Dringlichkeit verlangt, weil die Grüngutabfuhrgebühr möglichst rasch eingeführt werden sollte, damit diese Finanzlücke gedeckt wird.

Andrea Probst, GFL-Fraktion
Jürg Tschachtli, SP-Fraktion

Zu Stadtrat Burgdorf