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Stand: 6.6.2005

Dringliche Motion Überparteilich

Ergänzung zum Artikel 28 des Volksschulgesetzes (VSG)

Antrag

Der Gemeinderat wird aufgefordert mit Überbrückungseinrichtungen (z.B. die Hängebrücke in Bern) Leistungsvereinbarungen abzuschliessen, damit Schülerinnen und Schülern der Volksschule Burgdorf bei einem allfälligen Schulausschluss eine Tagesstruktur geboten werden kann.

Begründung

Nach Artikel 28 des revidierten Volksschulgesetzes des Kanton Bern besteht seit August 2002 die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler bis zu 12 Wochen pro Schuljahr vom Unterricht teilweise oder ganz auszuschliessen.

Art 28.5 VSG. Schülerinnen und Schüler, welche durch Ihr Verhalten den ordentlichen Schulbetrieb erheblich beeinträchtigen, können von der Schulkommission während höchstens zwölf Schulwochen pro Schuljahr teilweise oder vollständig vom Unterricht ausgeschlossen werden.

Die Verantwortung während dieses Schulausschlusses liegt bei den Eltern.

Welche Probleme bringt dieser Schulausschluss mit sich?

- Für die meisten Eltern ist es eine Überforderung, die Verantwortung für die Beschäftigung  während des    Schulausschlusses zu übernehmen. Sie kennen die verschiedenen Optionen und Institutionen mit geeigneter Tagestruktur nicht und befinden sich zudem in einer belastenden Situation.

- Die Koordination und Leitung eines Schulausschlusses ist nicht geregelt. Die Lehrpersonen übernehmen die Koordination der verschiedenen Stellen (Erziehungsberatung EB, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst KJPD, Ambulante Heilpädagogik AHP) und Beteiligten und sind so zusätzlich zeitlich und psychisch belastet.

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Bei einem solchen Time-out sind momentan sowohl die Schulleitungen als auch die Direktion für Soziales der Stadt Burgdorf handlungsunfähig.

Im Kanton Bern werden durch die Institutionen wie Hängebrücke in Bern, Ebnit in Gstaad und die Schule Wachseldorn geeignete Tagesstrukturen und professionelle Koordination angeboten, damit ein Time-out zur Chance für alle Beteiligten werden kann.

Da ein Schulausschluss während maximal 12 Wochen ausgesprochen werden kann, fallen die Kosten im Vergleich zu den Folgekosten – sollte das ausgeschlossene Kind „auf der Strasse landen“ – sehr bescheiden aus.

Die Stadt Burgdorf muss für diese Fälle vorbereitet sein und eine Lösung anbieten können.

Mit entsprechenden Leistungsvereinbarungen mit Institutionen und allenfalls auch Betrieben, die Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren eine begleitete Tagesstruktur anbieten können, schliesst Burgdorf eine äusserst wichtige Lücke.

Der Gemeinderat legt fest, in welcher Höhe ( z.B. nach Einkommen bzw. Vermögen) sich die Eltern an den Kosten zu beteiligen haben.

Begründung zur Dringlichkeit

Am 1.März 05 musste ein Schüler durch Beschluss der Schulkommission mit Wirkung ab 18.April  bis zu den Sommerferien vom Unterricht ausgeschlossen werden. Weder den Eltern, der Schulleitung noch der Direktion für Soziales gelang es bis heute, dem Schüler eine geordnete, professionelle Tagesstruktur ausserhalb der Schule anzubieten.

Da in Zukunft öfter mit solchen Situationen zu rechnen ist, muss der Gemeinderat schnell handeln und die notwendigen Vereinbarungen raschmöglichst abschliessen. Damit wird sicher gestellt, dass zukünftig nach einem Schulausschluss – sollten die Eltern überfordert sein – zumindest eine geordnete Tagesstruktur gewährleistet werden kann.

Burgdorf, 23. Mai 2005

Für die Fraktionen: 

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