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Stand: 28.9.2008

Baudirektion der Stadt Burgdorf
Lyssachstrasse 92
Postfach
3401 Burgdorf

Burgdorf, 22. September 2008
 

Einsprache

der Grünen Freien Liste Burgdorf
Bevollmächtigte:
Regina Mumenthaler, Schönauweg 11, 3400 Burgdorf

gegen das Baugesuch auf der Parzelle Nr.2586 zur Errichtung einer Sendeantenne
durch die Bauherrschaft Radio Emme AG, Postfach 517, 3550 Langnau

gemäss Baupublikation vom 21. August 2008
 

1. RECHTSBEGEHREN

Das von Radio Emme AG beantragte Gesuch um den Neubau einer Sendeantenne und die Errichtung der vorgesehenen Gebäulichkeiten ist abzulehnen.

2. FORMELLES

    1.Die Einsprachelegitimation ist gegeben, da Naturschutz- und Landwirtschaftsbelange sowie Bau- und Rauplanungsbelange betroffen sind, welche statutengemäss zu den Vereinszwecken gehören.
    2.Regina Mumenthaler wurde von der Mitgliederversammlung vom 16. September 2008 die Handlungsvollmacht erteilt.
    3.Die Einsprachefrist vom 22. Sept. 2008 ist gewahrt.

3. MATERIELLES/BEGRÜNDUNG

Der geplante Sendeturm von 40 m Höhe kommt in die Zone eines Landschaftsbildgebietes gemäss Art. 64 des Baureglementes der Stadt Burgdorf zu stehen. Dieser Umstand wird auch in der Baupublikation anerkannt. Gemäss Art. 62 Abs 2 ist eine solche Nutzung jedoch ausdrücklich ausgeschlossen:

Art 64 Abs. 2
Zugelassen sind nur die landwirtschaftliche Nutzung. Neubauten sind nur zugelassen, wenn sie für den landwirtschaftlichen Betrieb notwendig sind, im Bereich der Hauptbe-triebsgebäude liegen und sowohl Standort als auch Gestaltung dem Schutzzweck entspre-chen. Nutzungen, welche das Landschaftsbild beeinträchtigen, sind ausgeschlossen.

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Bauvorhaben auf dem Binzberg tangieren ein sensibles Gebiet, wie auch in der Vergangenheit schon ersichtlich wurde. Dass die geplante Antenne gerade in diesem Bereich gebaut werden soll - obschon die Nutzung laut Baureglement nicht statthaft ist - ist nicht einsichtig. Der Sendeturm ist doppelt so hoch wie die umgebenden Bäume des Waldes und ragt aus Sicht der Stadt weit über dessen Gipfel hinaus, was das harmonische Erscheinungsbild stört.

Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist das Eine. Dass jedoch die klare Umschreibung zulässiger Bauvorhaben - Notwendigkeit für landwirtschaftlichen Betrieb und Lage im Bereich der Hauptbetriebsgebäude - durch den Bau dieser Sendeanlage verletzt werden soll, ist das Andere. Wenn die Radio Emme AG durch die Erweiterung ihrer Konzession ableitet, einen Sendeauftrag zu haben, der nur durch den Bau dieser Antenne wahrgenommen werden kann, ist das eine falsche Auslegung. Auf keinen Fall darf die Stadt Burgdorf dieses Vorhaben zulassen und beschlossene Zonenregelungen ausser Kraft setzen. Gegebenenfalls kann sie der Gesuchstellerin einen geeigneten Alternativstandort anbieten. Die nach Artikel 24 RPG erforderliche Standortgebundenheit ist nicht gegeben und wird ausdrücklich bestritten.

Gestützt auf das städtische Baureglement Art. 64 ist die Bewilligung einer Sendeantenne am vorgesehenen Standort zu verweigern.

Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes Gysnauflühe

Das Naturschutzgebiet Gysnauflühe soll einen ungestörten Lebensraum für Felsenbrüter bieten, in diesem Fall vorwiegend Turm- und Wanderfalken. Die Lichtung, auf welche der Antennenmast zu stehen kommen sollte, dient diesen als Jagdrevier. Durch das Installieren und Betrieben einer Antenne würde der Lebensraum massiv beeinträchtigt. Wir beantragen deshalb das Einholen eines Amtsberichts des kantonalen Amtes für Landwirtschaft und Natur.

Damit ist diese Einsprache begründet. Weitere Begründungen können in einer allfälligen Einspracheverhandlung nachgereicht werden. Wir ersuchen Sie, die Einsprache zu prüfen und das eingangs gestellten Rechtsbegehren gutzuheissen.

Mit freundlichen Grüssen

Für die GFL Burgdorf

Regina Mumenthaler

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