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Stellungnahme der GFL zum neuen Baureglement
Das neue Baureglement ist ein den heutigen Bedürfnissen angepasstes Regelwerk, das für die nächsten Jahrzehnte Gültigkeit haben soll. Die nachfolgenden Generationen werden seine Qualität anhand der überprüfbaren Kriterien feststellen können.
Sehr begrüssenswert ist in dieser Hinsicht der zweite Punkt in Artikel 11: Die nachhaltige Entwicklung der Stadt mit der randseitigen Erläuterung, was das bedeutet. Dass den Bereichen Ökologie und ökologischer Ausgleich je ein eigenes Kapitel gewidmet wird, freut uns natürlich sehr.
Trotzdem möchten wir gerade zu diesem Abschnitt einige Bemerkungen machen:
25 Ökologie, Abs. 3
Hier wird auf das Energiekonzept der Stadt Burgdorf verwiesen. Dieses Energiekonzept stammt aus dem Jahre 1988 und ist dementsprechend veraltet. Besser wäre eine andere Formulierung: Die Energieversorgung richtet sich nach den Weisungen und Richtlinien des Prozesses Label Energiestadt.
Ergänzungen zum Ökologieartikel:
Gemäss kantonalem Richtplan (Massnahmenblatt C08) können im Energieartikel oder Ökologieartikel die Förderung erneuerbarer Energie und der Minergie-Standard durch entsprechende Anreizmodelle einbezogen werden: Neubauten oder Sanierungen nach dem Minergiestandard berechtigen zu einer um 0.05 (oder 0.1) höheren Ausnützungsziffer.
Es kann auch allgemein ein sparsamer Umgang mit Energie verlangt werden, z. B. Energieartikel der Gemeinde Münchenbuchsee: Die Bauten müssen so gestaltet sein, dass ihre Energieversorgung möglichst sparsam und rationell ist. Erneuerbare Energien sind verstärkt zu nutzen. Damit dieses Zielerreicht werden kann, muss die Bauherrschaft ein Konzept mit Varianten vorlegen, aus welchem hervorgeht, welche Massnehmen zur sparsamen und rationellen Energienutzung technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich noch tragbar sind.
Falls Firstausrichtungen und Dachneigungen vorgeschrieben werden, sollten Ausnahmen für energetische Nutzungen möglich sein.
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Teilweise Befreiung von Anschlussgebühren bei Nutzung von Regenwasser für die WC-Spülung I Aussenbewässerung etc.
Das Legislaturziel des Gemeinderates - Gemeindeeigene Neubauten oder die Sanierungen gemeindeeigener Liegenschaften werden nach dem Minergie-Standard ausgeführt- muss ins Baureglement aufgenommen werden.
Weiter hat der Kanton ein Merkblatt mit dem Titel „Energieartikel in kommunalen Baureglementen und Überbauungsvorschriften“ herausgegeben. In diesem Merkblatt empfiehlt der Kanton verschiedene Artikel aus dem EnG in den kommunalen Baureglementen aufzunehmen.
Nachhaltige Bodennutzung
Wie auch an den Veranstaltungen bemerkt wurde, ist unsere Stadt sehr grün, was vor allem bei Luftaufnahmen deutlich wird. Daher wäre es sinnvoll, in der Stadt verdichtet zu bauen und hier möglicherweise die eine oder andere Grünfläche zu opfern, anstatt immer weiter in die Landschaft hinein auszufransen.
Das bedeutet auch die Förderung von Wohnsiedlungen und Mehrfamilienhäusern, nicht immer noch mehr Einfamilienhaussiedlungen im Grünen. Die Entwicklung des urbanen Wohnraums sollte unbedingt unterstützt werden. Insbesondere die urbane Bebauung in den bezeichneten Arealen Egger, Bucher, Verbandsmolkerei, Gribi und Hunyadigässli sind ein Schritt in die richtige Richtung. Angesichts der angestrebten Bevölkerungsentwicklung sind diese Gebiete unbedingt einer attraktiven Wohnnutzung zuzuführen und gegenüber einer ins Grüne ausufernden Bautätigkeit bevorzugt zu behandeln.
Die Einhaltung der Mindestabstände sollte grosszügig gehandhabt werden. In bestimmten Zonen wäre es sicher sinnvoll, im Hinblick auf einen haushälterischen Umgang mit den knapper werdenden Landressourcen die Abstände kleiner zu halten oder ganz aufzuheben. Der Nachbarschaftsschutz darf nicht über die Interessen der Umwelt gestellt werden.
Hingegen sind die Abstände zu den Wald- und Auenrändern unbedingt einzuhalten und keine Ausnahmen zu bewilligen. Die beabsichtigten 10 Meter sind ohnehin eher knapp.
Weitere Punkt, die uns wichtig scheinen:
Die Mischzone Arbeiten und Gewerbe kommt einem alten grünen Anliegen entgegen: die Arbeitsplätze sollen wieder näher zu den Wohnorten gebracht werden, damit die Arbeitswege kürzer sind und die Quartiere besser belebt werden.
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In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass im Stadtgebiet keine Verödung passieren sollte, weil sonst der Ausgang nicht mehr attraktiv ist. Die beabsichtigte Altstadtbelebung ist in diesem Sinn begrüssenswert.
Ausbau gegen die Grabenpromenade mit Fahrverbot und Aufhebung der Parkplätze könnte dem Aussterben der Oberstadt auch entgegen wirken.
Zone für öffentliche Nutzung/Sport- und Freizeitanlagen: hier sind nach Möglichkeit regionale Lösungen zu suchen. Der Dialog mit den Nachbargemeinden ist mit hoher Priorität voranzutreiben, um z.B. die stark umweltbelastende Eisbahn rasch abzulösen.
Tagesschulstrukturen, Kinderbetreuungsstätten, Frauenhäuser, kulturelle Treffpunkte sollten eingeplant und bezeichnet werden.
Das bei den Gewerbekanälen ans Wasser gebaut werden darf, ist richtig. Diese bieten ohnehin keinen ufernahen Lebensraum. Dafür steigt die Wohnqualität.
Und noch ein Wort zum Fachausschuss: dass ein unabhängiges Fachgremium die Qualität von Projekten beurteilen soll, begrüssen wir. Bei der Zusammensetzung des Ausschusses ist aber nicht nur auf eine interdisziplinäre, sondern auch auf eine geschlechterparitätische Zusammensetzung zu achten.
Wie an einer der Veranstaltungen bemerkt wurde: nicht nur Bauen ist wichtig, Nicht-Bauen ist genau so wichtig. Also Sorge tragen zu unserem Lebensraum und hin und wieder Verzicht auf ein nicht dringend notwendiges Bauvorhaben. Selbstverständlich gilt dies nicht für den Schulraum, da dieser dringend benötigt wird!
Burgdorf, 28. April 2003
Grüne Freie Liste Burgdorf
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