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Interpellation
Grimm
Burgdorf (Grüne)
Wird die Lagerung von radioaktiven Abfällen mit
Steuergeldern aus dem Kanton Bern bezahlt?
Wir
stehen mitten in der Diskussion um den Ersatz des Kernkraftwerks Mühleberg. Die
Energieunternehmen Axpo, Atel und BKW bewerben sich um je ein neues
Grosskraftwerk.
Die
Lagerung von radioaktivem Material ist weltweit nicht gelöst – es gibt keine
definitiven Endlager. Die hochgefährlichen Materialien werden bekanntlich
einerseits wiederaufbereitet. Anderseits liegen grosse Mengen in Zwischenlagern.
Das Kernenergiegesetz schreibt vor, dass radioaktive Abfälle grundsätzlich im
Inland und zwar in einem geologischen Tiefenlager entsorgt werden müssen.
Diese Lager setzen grosse Sicherheitsvorkehrungen voraus und
sind mit sehr hohen Kosten verbunden.
In der Schweiz
sind die Verursacher radioaktiver Abfälle dazu verpflichtet, die
technisch-wissenschaftlichen Voraussetzungen für eine sichere Entsorgung zu
erarbeiten, die nötigen Lager zu bauen und auch die Kosten dafür zu übernehmen.
Für die Abfälle aus der Kernenergie sind die Kraftwerkbetreiber verantwortlich.
In diesem Zusammen
hang wird der Regierungsrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
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Wo werden die radioaktiven Abfälle von Mühleberg
aufbewahrt?
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Welche Kosten verursacht die Zwischenlagerung der
radioaktiven Abfälle von Mühleberg?
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Beteiligt sich der Kanton Bern finanziell an dieser
Lagerung?
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Welchen finanziellen Beitrag leistet der Kanton
Bern an die Forschung der NAGRA (Nationale Gesellschaft für die Endlagerung von
Radioaktiven Abfällen)?
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Werden die Entsorgungskosten zu 100% über den
Strompreis an die Verbraucher weiterbelastet?
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Welchen Beitrag leistet der Kanton Bern an den
Stillegungsfonds?
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Welchen Beitrag leistet der Kanton Bern an den
Endlagerungsfonds?
Eingereicht am 8. Juni 2010
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