|
Mehr Schutz dem Volksvermögen
und Arbeitsplätzen in gesunden Unternehmen
Der Regierungsrat wird beauftragt, sich mit einer
Standesinitiative, beim Bund dafür einzusetzen, dass das Volksvermögen und
Arbeitsplätze zukünftig besser geschützt werden. Das schweizerische Aktienrecht
soll dahingehend angepasst werden:
- dass der Erwerb von Wertpapieren zu rein spekulativen Zwecken eingeschränkt
werden kann.
- dass „Unfreundliche Übernahmen“ erschwert werden können indem beim Kauf von
Wertpapieren die Deklarationspflicht verschärft wird.
- dass Firmenübernahmen zu spekulativem Zweck wie beim Beispiel Sulzer und
anderen, das Stimmrecht eingeschränkt werden kann.
Begründung
Die weltweite Finanzkrise hat gezeigt, dass gerade spekulative Geschäfte die
Krise ausgelöst oder zumindest verstärkt haben. Gewinn- und Machtgier sowie
unverantwortliches Handeln haben dazu geführt, dass in der Folge viele
Pensionskassen und andere langfristige Vermögenswerte zum Teil massive Verluste
einstecken mussten. Gelder, die dem Volk zur Sicherung der Zukunft zur Verfügung
stehen sollten. Gelder, die die Wirtschaft in der Zukunft stärken sollten. Sog.
„unfreundliche Übernahmen“ von gesunden und attraktiven Unternehmen verbreiten
viel Unsicherheit und sind destruktiv. Sie schaden dem Ansehen der Wirtschaft im
höchsten Mass.
Immer mehr Arbeitnehmende werden verpflichtet mitzuhelfen,
ihre eigene Pensionskasse mittels höherer Beiträge zu retten. Diese finanziellen
Mittel fehlen dem Markt und damit verstärkt sich die Krise weiter. Folge daraus
sind sinkende Steuereinnahmen die den Gemeinden, dem Staat und dem Bund dadurch
weitere Mittel für Investitionen entziehen.
Ethische und moralisches Handeln muss zukünftig verstärkt
in den Vordergrund gerückt werden. Die wilde Spekulation muss eingedämmt werden,
damit die Negativspirale durchbrochen werden kann.
Es wird Dringlichkeit verlangt.
Begründung:
Die Wirtschaft steht in der Krise, neue Modell müssen dringend erarbeitet und
umgesetzt werden. Die Zeit drängt, damit das Volksvermögen nicht länger
„geschröpft“ wird. Eine Gesetzesrevision drängt sich in dieser Hinsicht auf und
muss deshalb einerseits rasch auf die Bundesebene gebracht und dort verhandelt
werden.
Eingereicht am 9.4.2009
Zurück zu Grosser Rat
|