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Stand: 12.2.2008

Motion

Grimm, Burgdorf (Grüne)

Regulierung des Rauchverhaltens auf Berner Schulhöfen

Der Regierungsrat wird beauftragt, die notwendigen Bestimmungen zu erlassen, damit das Rauchverhalten auf allen Berner Schulhöfen geregelt wird.

1. Die Schulhöfe sind grundsätzlich rauchfrei zu halten.

2. Den Schulbehörden / Schulleitungen ab Sekundarstufe II soll es jedoch möglich sein, wenn örtlich umsetzbar, klar bezeichnete und getrennte Raucherzonen (Raucherinseln) auszuscheiden.

3. Raucherzonen sollen, falls eine Bewilligung notwendig ist, mit einem einfachen Verfahren umgesetzt werden können.

Begründung:

Nachdem der Nichtraucherschutz im öffentlichen Raum im Volk eine breite Abstützung gefunden hat, kann leider immer noch allzu oft gerade auf Schulhöfen eine qualmende heranwachsende Generation beobachtet werden. Darunter leiden einerseits viele Lernende und Lehrende, die sich in den Pausen, vor oder nach dem Unterricht im Freien erholen möchten stark.

Anderseits tun sich Schulleitungen mit der Umsetzung von flankierenden Massnahmen zur Regelung des Rauchverhaltens und zum Schutz der nichtrauchenden Mehrheit der Lernenden und Lehrenden sehr oft schwer.

Im Kanton Bern bestehen bisher keine klaren Richtlinien, wie in diesen Situationen zu handeln ist. Komplizierte Abklärungen und daran angeknüpfte Baubewilligungsverfahren sind schlussendlich ausschlaggebend, dass meistens alles beim Alten bleibt. . Es geschieht nichts! Viele Schulen - hauptsächlich auf den Stufen Berufsbildung und Gymnasium - bieten heute eine Visitenkarte mit blauem Dunst, Gestank und anschliessend hundert von Zigarettenkippen auf dem Boden bei den Eingängen. Dies wiederum hat sowohl personelle als auch finanzielle Folgen.

Mit einer klaren Regelung wird das Rauchen nicht grundsätzlich verboten. Die Schulen haben jedoch die Möglichkeit, mit der Ausscheidung von gewissen Zonen für Rauchende, eindämmende Massnahmen im Sinne der Prävention und zum Schutz der Nichtrauchenden umzusetzen.

Eingereicht am: 05.09.2007

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