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Stand: 12.6.2005

Motion

Rauchfreies Geniessen in Berner Restaurants

GFL (Johanna Wälti-Schlegel)

Der Regierungsrat wird aufgefordert, das Gastgewerbegesetz, Art. 27 so zu ändern, dass auf die Anliegen der Raucher und Raucherinnen durch Ausscheiden von Raucherzonen Rücksicht zu nehmen ist (Umkehr der heutigen Regelung).

Begründung:

Die rauchgeschwängerte Luft hält potentielle Gäste fern – denn die Lust am guten Essen wird vielerorts getrübt, im wahrsten Sinn des Wortes. Mit der vorgeschlagenen Umkehr der heutigen, veralteten Selbstverständlichkeit wird der Gesundheit aller Gäste und der Mitarbeitenden Priorität gegeben.

Europaweit, ja weltweit wird umgedacht – in der Schweiz auch, wenn auch langsamer. In Frankreich und Italien ist die Frage „Raucher oder Nichtraucher? – fumeur ou non-fumeur?“ bereits Standard. In Irland und Norwegen gilt ein generelles Rauchverbot in Pubs und Restaurants. Davon sind wir in der Schweiz noch weit entfernt.

Heute dürfen wir die Augen nicht mehr verschliessen vor den Tatsachen, die weltweit bekannt sind: Rauchen wie auch Passivrauchen sind Ursache vieler Krankheiten und Todesfälle, unermesslichen Leids und immenser Gesundheitskosten. Eine Umkehr der Zielformulierung zugunsten eines Kundenpotenzials von 70 % Nichtraucherinnen und Nichtrauchern bewegt einerseits diese zu vermehrtem genussvollen Restaurantbesuch und attraktiviert andererseits die Arbeitsplätze im Service. Der so umformulierte Artikel 27 des Gastgewerbegesetzes wird die heutigen gesundheits- und finanzpolitischen Erkenntnisse wirtschaftsverträglich umsetzen. En Guete – bon apetit!

Burgdorf, 16. November 2004

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Antwort des Regierungsrats vom 25.5.2005 (auch auf die Motion Löffel: Saubere Luft im Gastgewerbe)

Beide Vorstösse betreffen das Rauchen in Gastgewerbebetrieben. Sie werden deshalb gemeinsam beantwortet.

Das geltende Recht nimmt die Anliegen der nicht rauchenden Gäste auf, indem einerseits der Einbau einer Lüftungsanlage mit Zu- und Abluft vorgeschrieben wird (Art. 12 der Gastgewerbeverordnung vom 13. April 1994 [GGV; BSG 935.111]). Andererseits schreibt Artikel 27 des Gastgewerbegesetzes vom 11. November 1993 (GGG; BSG 935.11) vor, dass auf die Anliegen der Nichtraucherinnen und Nichtraucher Rücksicht zu nehmen ist, beispielsweise durch die Ausscheidung von Nichtraucherzonen.

Seit dem Erlass dieser Bestimmungen vor über zehn Jahren hat die Forschung zahlreiche neue Erkenntnisse zur Schädlichkeit des Passivrauchens gebracht (vgl. die Zusammenstellung auf www.rauchenschadet.ch) und die Einstellung der Bevölkerung gegenüber dem Passivrauchen hat sich verändert: Sowohl die Gäste als auch das Personal in Gastgewerbebetrieben wünschen sich einen besseren Schutz vor Rauch. Laut einer Umfrage der Hotel & Gastro Union bei über 800 Beschäftigten aus Service, Küche, Hauswirtschaft und Empfang unterstützen über 78 Prozent der Befragten ein Rauchverbot. Dies wird im Brief der Hotel und Gastro Union vom Februar 2005 zuhanden des Regierungsrats zum Ausdruck gebracht. In der Schweiz spricht sich eine bedeutende Mehrheit für einen Ausbau des Schutzes vor Passivrauchen aus; 84 Prozent der Nichtraucherinnen und Nichtraucher wünschen, dass mindestens die Hälfte der Plätze in Restaurants, Cafés und Bars rauchfrei sind. Dieses Anliegen unterstützen auch 70 Prozent der Raucherinnen und Raucher (Schweizerische Umfrage zum Tabakkonsum; Tabakmonitoring; Universität Zürich, November 2003 und Januar 2004). Die oben erwähnten, geltenden Vorschriften vermögen diesen Schutz nicht genügend zu gewährleisten. Bis jetzt sind es nur einzelne Betriebe, die ganz oder teilweise rauchfrei geworden sind (vgl. www.rauchfreiessen.ch). Dies lässt sich nur teilweise mit wirtschaftlichen Überlegungen begründen. Die internationalen Erfahrungen zeigen, dass die Umstellung wirtschaftlich tragbar ist. Trotz Befürchtung vor markantem Umsatzrückgang - das Hauptargument gegen rauchfreie Restaurants - haben verschiedene Länder in den letzten Jahren Gesetzesänderungen vorgenommen und die Gastronomie dazu verpflichtet, ihre Räume ganz oder teilweise rauchfrei zu halten. Entgegen der Befürchtungen aus Gastronomie-Kreisen konnten die Umsätze gehalten oder sogar gesteigert und die Personalbestände erhöht werden (vgl. dazu www.rauchenschadet.ch).

Der Regierungsrat stimmt der Stossrichtung der beiden Motionen zu, den Schutz der nicht rauchenden Gäste und des Personals in Gastgewerbebetrieben zu verstärken. Die Einrichtung abgetrennter Räume für Raucherinnen und Raucher, so genannte „fumoirs“ ist dazu ein geeigneter Weg. Der Regierungsrat ist sich der Tatsache bewusst, dass der finanzielle Aufwand für bauliche Massnahmen erheblich sein kann. Eine Umsetzung des Anliegens erscheint aber grundsätzlich möglich. Für allfällig nötige bauliche Anpassungen ist aber genügend Zeit einzuräumen. Wie in der Motion M 288/2004 „Saubere Luft im Gastgewerbe“ erwähnt, müssen zudem Ausnahmen möglich bleiben, beispielsweise für kleine Betriebe oder Betriebe, in denen eine bauliche Unterteilung nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich ist. Zudem bleibt den einzelnen Betrieben die Möglichkeit, ihr Lokal ganz rauchfrei zu gestalten. Verschiedene Detailfragen sind also noch zu klären. Der Regierungsrat erachtet deshalb eine enge Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden als zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der Motion.

Der Regierungsrat ist überzeugt, mit der Annahme der Vorstösse einen gesundheitspolitisch wichtigen Schritt zu tun. Dem Anliegen nach rauchfreiem Geniessen und nach Schutz des Personals kann so im ganzen Kanton zum Durchbruch verholfen werden. Er erachtet die Massnahme deshalb als tragbar, zumal dadurch längerfristig auch die Gesundheitskosten sinken werden.

Antrag: Annahme der Motionen

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