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Stand: 1.2.2006

GFL, Johanna M. Wälti-Schlegel

Dringliche Motion

CO2 im Sommer - PM10 im Winter

Konkrete Massnahmen für unsere Gesundheit

Das Empfehlen freiwilliger Massnahmen (Medienmitteilung vom 10.1.06) genügt nicht - neue Ideen sind gefordert!

Der Regierungsrat wird aufgefordert, ein konkretes Massnahmenpaket zu erarbeiten (siehe Ausland), um die gesundheitlichen Schädigungen auf die Bevölkerung durch PM10 und O3 (Ozon) zu vermeiden - die Grenzwerte gemäss Luftreinhalte-Verordnung müssen eingehalten werden.

Es ist leider bekannt, dass alleine mit freiwilligen Massnahmen die Qualität der Luft und die Gesundheit der Bevölkerung nicht erhalten werden kann. Hier ist die Politik gefordert, hat via Verfassung den Auftrag zu handeln. Gesundheit ist das höchste Gut der Menschen und muss geschützt werden.

Wirtschaft:

Jeden Sommer, jeden Winter hören wir dasselbe: die Grenzwerte werden durch die nicht ernst genommenen Messungen zur Makulatur erklärt - die Gesundheit verliert noch immer gegen die sogenannte Mobilitätsfreiheit. Langsam aber sicher wird sich die Wirtschaft der Kostenbelastung und der Folgekosten der Verschiebung, der Negierung dieses Themas bewusst. Die sind enorm. Warum lassen wir uns durch im Ausland entwickelten Innovationen und Technologien weiter überholen?

Gesellschaft:

Es wird u.a. immer wieder diskutiert, ob die Schulkinder, die SportlerInnen auf ihre Bewegungsstunden in freier Luft verzichten sollen, diese ihn gar verboten werden sollen - und dies seit Jahren. Ist uns eine gesunde Entwicklung unserer Kinder nicht mehr wert? Verbote für die Schadstoffe nicht Verursachende  ist reine Symptombekämpfung. Ursachenbekämpfung ist dringen - das Ausland (wie Italien und Deutschland) macht es uns zum Teil seit einigen Jahren bereits vor. Deren Erfahrungen zeigen, dass die Bevölkerung lernbereiter und umstellfähiger ist, als wir PolitikerInnen befürchten. Warum nützt die Wirtschaft dies nicht als Chance für Innovationen?

Umwelt:

Wir sind gegenüber unseren Kindern, unseren Nachkommen verpflichtet, eine lebenswerte Umwelt zu erhalten. Wir jedoch leben nicht nur von den Zinsen, wir leben vom Kapital. Luft ist eines davon. Seit über 20 Jahren wissen wir von den Auswirkungen der Abgase von MIV, Heizungen, Landwirtschaft und Industrie auf unsere Gesundheit. Warum handeln wir nur zögerlich?

Burgdorf, 22.1.06 jw

Die Dringlichkeit wird am 26.1.2006 abgelehnt.

Antwort des Regierungsrates vom 5.7.2006:

Vorbemerkung: Alle fünf Vorstösse befassen sich mit der Luftreinhaltung, insbesondere mit der Belastung durch Feinstaub. Sie werden deshalb gemeinsam beantwortet.

Die Massnahmen zur Luftreinhaltung sind in der Kompetenz des Regierungsrats bzw. der ihm untergeordneten Verwaltungsstellen. Es handelt sich bei den beiden Motionen um Motionen in der abschliessenden Zuständigkeit des  Regierungsrats (Richtlinienmotion gemss Art. 80 Abs. 1 Satz 2 der Kantonsverfassung vom 6. Juni 1993 [KV; BSG 101.1]). Der Regierungsrat hat bei einer Richtlinienmotion einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrags. Entscheid  und Verantwortung bleiben bei der Regierung.

Der Regierungsrat hat sich in seiner gemeinsamen Antwort zu den Motionen M 083/2005 „Feinstaubalarm – auch der Kanton Bern muss handeln!“, M 085/2005 „Bekämpfung der Feinstaub-Emissionen“ sowie der Interpellation I 110/2005 „Feinstaub als Gesundheitsrisiko“ eingehend zum Thema geäussert. Der Grosse Rat hat diese Vorstösse in der Novembersession 2005 behandelt. Der Regierungsrat hat in seiner Antwort Feinstaub folgendermassen umschrieben:

„Feinstaub besteht aus kleinsten Teilchen mit einem Durchmesser von weniger als 10 Tausendstel-Millimeter. Er wird deshalb auch als PM10 bezeichnet. Feinstaub entsteht einerseits direkt, zum Beispiel bei der unvollständigen Verbrennung von Brenn- und Treibstoffen, bei industriellen Prozessen sowie durch den Abrieb von Reifen, Strassenbelägen und Bahnschienen. Anderseits bildet sich Feinstaub in der Luft aus gasförmigen Vorläuferschadstoffen wie Ammoniak, Stickoxiden (NOx), Schwefeldioxid (SO2) und organischen Verbindungen (VOC). Die Hauptquellen dafür sind Verkehr, Industrie und Gewerbe, Holzfeuerungen sowie Land- und Forstwirtschaft. Nur ein kleiner Teil des Feinstaubs stammt aus natürlichen Quellen, wie z.B. Saharastaub. Besonders schädlich für die Gesundheit sind gewisse Staubinhaltsstoffe wie beispielsweise die Krebs erzeugenden, sehr feinen Russpartikel, die vor allem von Dieselmotoren stammen.“

Weiter hat der Regierungsrat in der Antwort dargelegt, dass der Kanton in diesem Bereich Bundesrecht vollzieht und dass sich Massnahmen des Bundes und der Kantone ergänzen. Angesichts der vielfältigen Ursachen des Problems liegt die Lösung nicht in einer einzigen, sondern einer Vielzahl von Massnahmen. Die Massnahmen des Kantons Bern sind im Massnahmenplan zur Luftreinhaltung 2000/2015 festgelegt. Wie in der Antwort auf die genannten Vorstösse angekündigt, hat die Volkswirtschaftsdirektion am 6. März 2006 in der „Standortbestimmung Luftreinhaltung 2005“ eine Zwischenbilanz zur Luftreinhaltung im Kanton Bern gezogen:

Die Luftqualität im Kanton Bern ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten markant besser geworden. So hat die Belastung durch Schwefeldioxid (SO2) um 75 Prozent, durch Stickstoffdioxid (NO2) je nach Standort um bis zu 40 Prozent abgenommen. Auch die Feinstaubbelastung (PM10) ist seit Beginn der Messungen Anfang der 90-er Jahre um 20 bis 30 Prozent zurückgegangen, in den letzten Jahren allerdings mit stagnierender Tendenz. Medizinische Studien belegen, dass mit der Verbesserung der Luftqualität auch die Häufigkeit von Atemwegerkrankungen abgenommen hat. Obwohl die Berner Luft sauberer ist als vor 20 Jahren, konnte das Ziel der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte nicht erreicht werden. Probleme bestehen weiterhin bei der Belastung durch Stickstoffdioxid (NO2), lungengängigem Feinstaub (PM10) und Ozon (O3). So sind die Belastungen - bezogen auf die Jahresmittelwerte – in Teilen des Kantons noch immer zu hoch. Zudem können im Sommer und im Winter, wenn über lange Perioden extreme Wetterverhältnisse herrschen, stark erhöhte Kurzzeitbelastungen auftreten. Dies war zu Beginn dieses Jahres mit einer Periode hoher Feinstaubbelastung bei austauscharmer Wetterlage der Fall.

Aufgrund dieser Ausgangslage wurden die Schwerpunkte des Kantons Bern für die nächste Realisierungsperiode (2006 – 2010) festgelegt. Für den Feinstaub wurden folgende Vollzugsaufgaben als prioritär bezeichnet (alle anderen Massnahmen des Massnahmenplans werden selbstverständlich ebenfalls weitergeführt):

     Reduktion des Dieselrusses auf Baustellen und in Kiesgruben

     Beschaffung von emissionsarmen Fahrzeugen durch die Gemeinden und den Kanton

     Verstärkte Kontrolle der Holzfeuerungen

Der Bund hat seine Schwerpunkte im Januar 2006 mit dem „Aktionsplan gegen Feinstaub“ vorgestellt. In eigener Kompetenz wird das Departement für Umwelt und Verkehr (UVEK) Massnahmen zur Reduktion der Feinstaubemissionen von Holzfeuerungen und aus Industrie und Gewerbe festlegen. Das UVEK wird zudem dem Bundesrat weitere Massnahmen beantragen wie die Pflicht, neue dieselbetriebene Personenwagen mit Partikelfilter auszurüsten oder eine differenzierte leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA mit Bonus für Lastwagen mit Partikelfiltern).

Auch gegen die erhöhten Kurzzeitbelastungen helfen in erster Linie die Massnahmen, die die Luftbelastung nachhaltig vermindern. Auf Bundesebene und im Kanton Bern ist die Umsetzung dieser Massnahmen weit fortgeschritten, auch im internationalen Vergleich. Aufgrund der Erfahrungen mit dem Hitzesommer 2003 und dem Winter 2006 sind kurzfristige Zusatzmassnahmen zu prüfen, wenn längere Zeit extreme Wetterverhältnisse herrschen. Für Perioden mit hoher Ozonbelastung im Sommer besteht das Sommersmog-Informationskonzept der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK), das im Anschluss an den Sommer 2003 ausgearbeitet wurde. In Anlehnung an die EU-Richtlinie wird die Bevölkerung bei Überschreitung der europäischen Informationsschwelle (Ein-Stunden-Mittelwert von 180 Mikrogramm Ozon/m3) mit einer Medienmitteilung informiert. Sofortmassnahmen sind noch nicht vorgesehen, da die Interventionsschwelle von 240 Mikrogramm auf der Alpennordseite noch nie erreicht wurde. Für Perioden mit hoher Feinstaubbelastung hat die BPUK 2006 die Arbeiten für ein ähnliches Konzept bereits an die Hand genommen.

Zu den konkreten Vorschlägen und Fragen der Vorstösse nimmt der Regierungsrat folgendermassen Stellung:

M 051/2006 - CO2 im Sommer - PM10 im Winter
Die Luftreinhaltepolitik des Kantons beschränkt sich keinesfalls auf freiwillige Massnahmen. Das geforderte Massnahmenpaket liegt mit dem Massnahmenplan 2000/2015 vor und wird umgesetzt.

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Anträge:

M 051/2006 – CO2 im Sommer – PM10 im Winter Annahme und Abschreibung

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