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Stand: 16.9.2006

Motion

Beschäftigungsmassnahmen für nicht versicherte Erwerbslose

Eingereicht von Johanna Wälti-Schlegel (GFL) und Blaise Kropf (JA!)

Der Regierungsrat wird aufgefordert:

1. die Beschäftigungsmassnahmen für nicht versicherte Erwerbslose so auszugestalten, dass berechtigte und motivierte Anspruchsberechtigte innerhalb von maximal zwei Monaten einen Beschäftigungsplatz zugewiesen erhalten;

2. jugendlichen Sozialhilfeberechtigten besonderes Augenmerk zuzuweisen. Hier ist anzustreben, dass berechtigte und motivierte Anspruchsberechtigte innerhalb eines Monats einen Platz zugewiesen erhalten;

3. die notwendigen finanziellen Mittel für die Beschäftigungsmassnahmen für nicht versicherte Erwerbslose entsprechend den Anforderungen anzupassen.

4. ein Konzept zu erarbeiten, welches die Politik zur beruflichen/sozialen Integration von arbeitslosen Menschen systematisiert und insbesondere die Zusammenarbeit zwischen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion und der Volkswirtschaftsdirektion garantiert.

Begründung

Beschäftigungsmassnahmen für nicht versicherte Erwerbslose (d.h. für jene Menschen, die keine Taggelder von der Arbeitslosenversicherung mehr beziehen können) haben eine sehr gute Wirkung. Im Jahr 2003 haben im Kanton Bern 1600 Personen an einem Beschäftigungsprojekt teilgenommen; über 40 Prozent davon konnte in der Folge eine feste oder befristete Anstellung vermittelt oder eine neue ALV-Berechtigung ermöglicht werden. Die Berner Erhebungen aus dem Jahr 2003 bestätigen also frühere Untersuchungen zu den Wirkungen von Beschftigungsprojekten.

Gleichzeitig ist auch bekannt und an sich selbstverständlich, dass die berufliche Eingliederung die soziale Integration der Betroffenen fördert. Arbeit leistet somit einen grossen Beitrag zur sozialen Integration. Im Rahmen einer Teilstudie des Nationalfondsprojekts 45 (Wirkungen von Beschäftigungsprogrammen für ausgesteuerte Arbeitslose) wurde darauf hingewiesen, dass auch die Beschäftigungsmassnahmen die soziale Integration erhöhen, weil sie als eine Form von Arbeit erlebt werden.

Aufgrund der guten Wirkungen von Beschäftigungsprogrammen empfehlen die Experten, dass die Programme allen arbeitslosen Ausgesteuerten möglichst rasch zur Verfügung stehen. Es wird eindringlich davor gewarnt, nur Bezüger/innen von Sozialhilfe bei den Programmen zu berücksichtigen. Begründet wird dies damit, dass die Massnahmen zur beruflichen Integration unmittelbar einsetzen müssen, und nicht erst bei einer allfälligen Berechtigung für Sozialhilfe. Aufgrund dessen ist ohne weiteres ableitbar, dass auch anderweitig begründete Wartefristen negative Auswirkungen haben.

Die gegenwärtige Situation im Kanton Bern ist allerdings durch massive Wartefristen gekennzeichnet. Zum Teil müssen ausgesteuerte Erwerbslose nach der Anmeldung bis zu einem Jahr warten, um in einem Beschäftigungsprogramm unterzukommen. Dadurch wird eine rasche berufliche und soziale Reintegration in Frage gestellt; längerfristig führt dies für den Kanton – abgesehen vom menschlichen Leid für die Betroffenen – zu Mehrkosten. Angesichts dessen besteht ein Interesse, die Wartefristen generell auf ein erträgliches Mass zu reduzieren, namentlich für jüngere Betroffene.

Die Antwort des Regierungsrats vom 14.12.2005 finden sie hier als pdf-Datei..

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