|
|
 |
 |
|
Stand 24.11.2001 |
 |
 |
 |
 |
|
1. Motion 2. Situation in anderen Kantonen 3. Artikel zur Motion
1. Motion
Johanna Wälti, GFL Burgdorf
Erwerbsausfallversicherung für Mütter (Mutterschaftsversicherung auf kantonaler Ebene)
Der Regierungsrat wird beauftragt, auf kantonaler Ebene eine Erwerbsausfallversicherung für erwerbstätige Mütter für die Dauer von 16 Wochen nach Geburt einzuführen.
Begründung:
Das Arbeitsgesetz sieht in Artikel 35 a Abs. 3 ein Arbeitsverbot für Wöchnerinnen während acht Wochen nach der Geburt und danach nur unter ihrem Einverständnis einen Arbeitseinsatz bis zur 16. Woche vor.
Eine Lohnzahlung für die acht Wochen Arbeitsverbot ist nach Obligationenrecht Artikel 324a Absatz 3 und der Berner Skala erst ab drei Anstellungsjahren beim gleichen Arbeitgeber garantiert.
Eine Lohnzahlung während den sechzehn Wochen, in denen gemäss Arbeitsgesetz die Mutter nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden darf, ist erst bei einer Anstellung beim gleichen Arbeitgeber von mindestens zehn Jahren garantiert!
Eine Mutterschaftsversicherung wird diejenigen ArbeitgeberInnen entlasten, die mehrheitlich weibliche Angestellte (Verkauf, Coiffeur, Pflege etc.) beschäftigen. Die Lohnfortzahlung bei Mutterschaft wird umverteilt und belastet nicht weiter ungleich mehr die typischen Frauenberufe.
Die demografische Entwicklung weist darauf hin, dass wir in der Schweiz ein sich immer mehr zuspitzendes Problem des Kindermangels haben. Die Familien werden immer kleiner und es werden immer weniger Familien gegründet. Dies wird Auswirkungen auf die Sicherstellung unseres grössten Sozialwerkes, der AHV, haben.
Verschiedene Untersuchungen zeigen seit einiger Zeit, dass das grösste Armutsrisiko nicht mehr das Alter, sondern die Familienlasten sind. Immer mehr Familien sind auf einen Mitverdienst der Mutter angewiesen - Stichwort Neue Armut oder Working-poors.
Zum Seitenanfang
Trotz dieser Erkenntnisse steckt unsere Familienpolitik, im Vergleich mit den anderen Europäischen Staaten, noch in den Kinderschuhen. Wir haben 1999 das Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung abgelehnt - hauptsächlich wegen dem von einer Erwerbstätigkeit unabhängigen Anspruch auf eine Grundleistung. Eine kantonale Mutterschaftsversicherung für Erwerbstätige wurde inzwischen in den Kantonen Genf und Wallis thematisiert worden.
Arbeitgebervertreter haben diese Probleme erkannt und setzen sich seit Monaten an vorderster Front, unter dem Druck des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften, für Verbesserungen zugunsten von Familien und Frauen ein. Mit Vehemenz treten sie für familienfreundlichere Strukturen (neue Arbeitszeitmodelle für Mütter und Väter) und finanzielle Besserstellungen (Steuerreform, Unterstützung von Kinderkrippen etc.) ein.
Mit der Verwirklichung einer Mutterschaftsversicherung auf kantonaler Ebene kann der Kanton Bern für die Deutschschweiz eine Vorreiterrolle übernehmen und ein Zeichen setzen zugunsten einer realisierbaren Umsetzung von Artikel 116 Absatz 3 der Bundesverfassung (Mutterschaftsversicherung) für die ganze Schweiz. Eine erfolgreiche Wirtschaft bedingt soziale Sicherheit - dazu gehört, unter anderem, die Mutterschaftsversicherung.
Zum Seitenanfang
Antwort des Regierungsrates
Die Antwort des Regierungsrates finden Sie auf der Homepage des Grossen Rates des Kantons Bern unter http://www.be.ch/gr/VosData/Gwd/Parlamentarische%20Vorstoesse/Motionen/20010911_144327/m%20072%202 001%20wälti-schlegel%20burgdorf%20gfl%20vom%2004.04.2001%20erwerbsausf_4245_1.pdf.
2. Situation in anderen Kantonen
Mutterschafts- und Familienlastleistungen der verschiedenen Kantone |
|
|
|
Kanton |
Gesetz |
In Kraft seit |
Leistungen |
Bemerkungen |
|
ZH |
Jugendhilfegesetz, Bedarfsleistungen an Eltern |
1.2.1992 |
Monatlich max. 2'000.Fr. (Diff. zw. Lebensbedarf und anrech. EK)
Anspruchsdauer: bis 2 Jahre nach Geburt |
Finanzierung durch Gemeinden
Abklärung und Vollzug durch Bezirksjungendsekretariate |
|
LU |
Sozialhilfegesetz, Mutterschaftsbeihilfe |
1.1.1991 |
Grundbetrag/Mt: 1'350.für allein- stehende Mutter, 2.150.für im glei- chen Haushalt lebende Eltern; pro Kind 240.
Anspruchsdauer: 12 Monate, davon max. 3 Monate vor der Geburt |
Kanton ersetzt den Gemeinden 30% bis 50% der Kosten
Durch Antrag an das Sozialamt des Kantons |
|
GL |
Gesetz über Erwerbser- satzleistungen für ein- kommensschwache Eltern |
1.9.1991 |
Jährliche Beiträge von 24'690. bis 37'035.
Anspruchsdauer: 1 Jahr ab Geburt |
Finanziert durch den kant. Fonds der Arbeitslosenfür- sorge, wenn notwendig durch paritätischen AN- und AG-Beitrag (03.-2%o)
Antrag an kantonale FAK |
|
ZG |
Gesetz über die Ausrich- tung kant. Mutterschafts- beiträge |
1.1.1989 |
Diff.betrag zwischen Lebensbedarf und anrechenb. EK (gem. Kant. Gesetz über EL); Grenzvermögen: 75'000.
Anspruchsdauer: i.d.R. 1 Jahr nach Geburt, ev. 6 Monate vorgeburtlich |
durch Kanton finanziert
Antrag an Volkswirtschafts- direktion des Kantons, Abt. Mutterschaftsbeiträge |
|
|
 |
 |
|
Zum Seitenanfang
3. Artikel zur Motion
Meine Motion “Erwerbsausfallversicherung für Mütter (Mutterschaftsversicherung auf kantonaler Ebene)
(Die Motion wird in der Novembersession behandelt werden.)
Die Schweiz ist in Europa der einzige Staat, der für junge Mütter (und Väter) keine allgemein gültige Sozialversicherung erarbeitet hat. Da unser Staat noch immer in der Phase der Beratung steht, bestehen bis heute einzig unterschiedliche Lösungen in einzelnen Kantonen. Die wohl bekannteste Variante ist seit diesem Sommer die Mutterschaftsversicherung des Kantons Genf, die über die Ausgleichskassen abgewickelt wird und von Beiträgen von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen gespiesen wird. Der Grosse Rat des Kantons Bern hat es im Rahmen der Beratung des neuen Sozialhilfegesetzes diesen Frühling abgelehnt, dort die Lösung einer Unterstützung via Dekret, wie sie einige andere Kantone seit längerer Zeit kennen, zu integrieren.
Warum ist die Verwirklichung einer Mutterschaftsversicherung zwingend notwendig?
- Die Gründung einer Familie und die Erziehung von Kindern ist darf nicht nur als Aufgabe im Familienkreis angesehen werden. Es ist eine Aufgabe auch für die Gesellschaft und sollte meines Erachtens gleich wichtig sein wie z.B. die Leistung von Militärdienst.
- Durch die in den letzten Jahrzehnten ausgebaute Altervorsorge hat sich ein Armutsrisiko entwickelt: Familiengründung. Es darf nicht sein, dass auf Kinder verzichtet wird, weil man sich diese nicht leisten kann!
- Mehrheitlich werden junge Frauen die Arbeit aufgrund einer bevorstehenden Geburt verlassen. Heute erfolgt die Lohnfortzahlung bemessen nach Anstellungsdauer beim gleichen Arbeitgeber. Eine Lohnfortzahlung von 16 Wochen (europäischer Standard) ist erst bei einer Anstellung über 10 Jahre garantiert. Junge Familien haben dementsprechend, besonders wenn sie sich in verschiedenen Betrieben Erfahrungen geholt haben, eine kurzfristig eintretende Einkommenseinbusse in Kauf zu nehmen.
- ArbeitgeberInnen, die mehrheitlich Frauen beschäftigen, können das Risiko entweder über eine freiwillige Taggeldversicherung inkl. Mutterschaftsleistungen absichern oder laufen Gefahr, eine entsprechend längere Lohnfortzahlung finanzieren zu müssen. Besonders Kleinbetriebe, KMUs, können plötzlich mit erheblichen Ausgaben konfrontiert werden, wenn langjährige Angestellte z.B. nach dem 10. Arbeitsjahr ein Kind erwarten. Eine Taggeldversicherung einzelner Betriebe ist um einiges teurer als eine von allen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen (also auch von vorwiegend männlichen Branchen) finanzierte.
- Warum sollen die männlichen Arbeitnehmer und Betriebe mit mehrheitlich männlichen Angestellten nicht auch ihren finanziellen Beitrag zu einer Mutterschaftsversicherung leisten? Die Frauen zahlen seit beinahe einem Jahrhundert Lohnbeiträge an die EO (Erwerbsersatzordnung für Militärdienstleistende), auch wenn nur ein sehr kleiner Teil der Frauen Dienst leistet. Das ist der finanzielle Beitrag aller arbeitenden Frauen an die Landesverteidigung ein finanzieller Beitrag aller arbeitenden Männer an die Familienlasten ab Geburt fehlt bis heute immer noch.
- Der Kanton Bern ist darauf angewiesen, dass das Steuersubstrat junger Familien erhalten oder gar vermehrt werden kann. Eine Mutterschaftsversicherung kann zu einem Standortvorteil werden.
- Die Wirtschaft braucht die gut ausgebildeten Frauen das haben Wirtschaftsverbände dieses Jahr bereits genügend betont. Das Know-how der Frauen darf nicht verloren gehen. Ein Puzzleteil zur Erhaltung der Frauen im Erwerbsprozess ist die Mutterschaftsversicherung, weitere Elemente sind ein Netz an Tagesschulen (der GR hat ihnen unbegreiflicherweise die Unterstützung versagt), Kinderkrippen, flexible Arbeitszeitmodelle etc.
- Die Mutterschaftsversicherung ist also als ein Teil einer Familienfreundlichen Politik anzusehen, die im Kanton Bern und auch in der Schweiz noch verbessert werden muss. Die kantonale Mutterschaftsversicherung sehe ich als Übergangslösung bis zur Einführung einer eidgenössischen Lösung, die sich an europäische Vorbilder anlehnt.
- Es ist höchste Zeit, dass Allgemeinheit und Politik die Familienaufgabe ernst nimmt und entsprechend wertschätzt. Ein finanzielles Interesse daran müssten besonders die Wirtschaftszweige haben, die mehrheitlich weibliche Angestellte beschäftigen.
Johanna M. Wälti-Schlegel, Grossrätin GFL (Grüne Freie Liste) Amt Burgdorf
Zum Seitenanfang Zurück zu Grosser Rat |
|