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Stand: 12.2.2008

Interpellation Christoph Grimm / Grüne

Welche Folgen hat Littering im Kanton Bern?

Der Kanton Bern führt in der Abfallverordnung zum Abfallgesetz in Artikel 40.Art 1 die Bussenverordnung auf. Darin werden bei verschiedenen Vergehen Bussen zwischen CHF 40.—bis CHF 300.—angedroht.

Neben den illegal deponierten Siedlungsabfällen werden unter anderem auch folgende Bussen angedroht:

Hundekot                                                                           80.—
Inhalt eines Aschenbechers                                                 80.—
Einzelne Kleinabfälle wie Dosen, Papier, Verpackungen,
Zigarettenstummel, Kaugummi, Essensresten                       40.—
Kleinabfälle bis zu einer Menge von 5 Litern                       80.—

Die Bussenliste wäre eigentlich klar, doch wo bleibt der Vollzug? Der öffentliche Raum wird trotzdem von Jahr zu Jahr mit mehr illegalem Abfall verschmutzt.

Der Regierungsrat wird deshalb gebeten folgende Fragen zu beantworten.

    1.Ist der Regierungsrat nicht auch der Ansicht, dass die Polizei für die Überwachung des Litterings verantwortlich ist und dass für Littering-Vergehen Bussen ausgesprochen werden sollten?

    2.Welche Einnahmen wurden in den Letzten Jahren im Kanton Bern durch Littering-Bussen generiert?

    3.Warum sind die Strassen und öffentlichen Plätze trotz klaren gesetzlichen Vorgaben immer häufiger mit Kleinabfällen verschmutzt?

    4.Welche Anstrengungen unternimmt der Kanton, damit dieser Art von Verschmutzung entgegen gewirkt werden kann?

    5.Ist der Regierungsrat bereit, die Gemeinden vermehrt anzuweisen (ab 2009 die Police Bern) Littering mit den vorgesehenen Bussen zu verfolgen?

Eingereicht am 13. September 2007 

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