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Motion (Grimm Grüne)
Konkrete Massnahmen zur Reduktion von Littering
- Der Regierungsrat wird beauftragt, konkrete Massnahmen umzusetzen, damit Littering reduziert wird.
- Er soll Informations- und Aufklärungskampagnen sowie weitere Instrumente einsetzen, die sich nach den folgenden drei Grundsätzen ausrichten.
- Vergehen gegen die Abfallgesetzgebung sind strikter als bis anhin (wenn möglich mit den vorhandenen Personalressourcen) zu ahnden.
Begründung:
Die Illegale Entsorgung beschäftigt viele Kantone, so auch den Kanton Bern.
Der Kanton Bern hat mit dem Erlass der neuen Abfallgesetzgebung gute Grundlagen für die Umsetzung einer effektiven Abfallpolitik geschaffen. Gleichzeitig wurde die Bussenliste der kantonalen Ordnungsbussenverordnung erweitert, indem oft festgestellte Widerhandlungen aufgenommen wurden. Die Grundlagen für einen wirkungsvollen Vollzug, insbesondere in strafrechtlicher Hinsicht, sind somit vorhanden.
Auf verwaltungsrechtlicher Ebene sind die Gemeinden für die Umsetzung der Abfallpolitik zuständig. Einzelne Städte haben zur Vermeidung von Littering ihre Abfallgebühren erhöht. Somit können in Bereichen wie „Take-away-Anbieter“ Anreize geschaffen werden um auf weniger abfallintensive Produkte umzustellen. Ein rücksichtsvoller Umgang mit Abfällen hängt schliesslich auch mit der Information und Sensibilisierung zusammen. Soweit die Ausführungen des Regierungsrates vom 5. März 2008 auf die Interpellation Grimm.
Einzelne Gemeinden des Kantons Bern kämpfen mit unterschiedlichen Mitteln gegen diese „neue Erscheinung“ der Abfallentsorgung. Dies jedoch mit unterschiedlichem Erfolg.
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Der Kanton soll verschiedene Instrumente wie beispielsweise Informationsbroschüren Informationsveranstaltungen, Aufklärungskampagnen für Gemeinden, Haushalte, Schulen, Vereine und weitere interessierten Gremien entwickeln und einsetzen.
Drei wichtige Ziele sollen mit diesen Kampagnen erreicht werden:
Grössere Projekte, die auf eine tatsächliche Vermeidung von Abfällen abzielen, gibt es
in der Schweiz nur ein einziges. Das „Impulsprojekt zur Abfallverminderung und Ressourcenschonung“ des Kantons Baselland. Dieses wurde 1994 initiiert, als der Kanton einen Fonds in der Höhe einer halben Million Franken eröffnete, mit dem er neuartige Projekte zur Abfallverminderung unterstützt.
Vergehen gegen die Abfallgesetzgebung sollen zukünftig strikter geahndet werden. Seitdem die durch die Kantonspolizei erhobenen Bussen systematisch erfasst werden (seit dem Jahr 2004) nimmt die Zahl der erhobenen Bussen kontinuierlich zu. Die wild deponierten Abfälle und die innerhalb der letzten ca. 3 ½ Jahren erhobenen Bussen von CHF 16'070 (siehe dazu Antwort des Regierungsrates zu Punkt 2 Interpellation Grimm vom 5.März 2008) scheinen jedoch nicht die notwendige Wirkung zu zeigen. Der öffentliche Raum ist weiterhin sehr oft mit vielen Abfällen verunreinigt.
Mit griffigen, konkreten und koordinierten Massnahmen kann der Kanton einen massgeblichen Beitrag gegen das Litteringproblem unternehmen.
Eingereicht 10.4.2008
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