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GFL–Fraktion, Johanna M. Wälti-Schlegel
Interpellation
Immer mehr Billigläden und Einkaufszentren auf der grünen Wiese?
Güter des täglichen Bedarfs, insbesondere Lebensmittel, gehören zur Grundversorgung. Sie müssen auch Konsumentinnen und Konsumenten ohne Auto zugänglich sein. Immer häufiger aber kommen Einkaufszentren und neu auch Billigläden (Aldi, Spar etc.) in abgelegene Gewerbe- und Industriezonen oder auf der grünen Wiese zu stehen. Dem Preisdruck dieser Einkaufszentren und Billigläden fallen immer häufiger Dorf- und Quartierläden zum Opfer. Ein Trend, der gesellschafts-, umwelt- und selbst wirtschaftspolitisch fragwürdig ist.
Der Kantonale Richtplan gibt grundlegende Strategien vor, wie etwa die haushälterische Bodennutzung und die Verbesserung der Attraktivität von Siedlungen. Will man dagegen den gegenwärtigen negativen Trend stoppen, die Natur und Landschaft schonen und eine Versorgung der Bevölkerung sicherstellen, sind möglicherweise neue raumplanerische Instrumente notwendig.
Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, folgende Fragen zu überprüfen und zu beantworten:
1.Erachtet die Regierung die Entwicklung von Einkaufszentren auf der grünen Wiese auch als Widerspruch zum geltenden Richtplan und einer zukunftsgerichteten Raumplanung?
2.Können die bestehenden Instrumente keine Gewähr dazu bieten, dass Einkaufsmöglichkeiten – insbesondere Lebensmittelläden – dort stehen, wo die Menschen wohnen und arbeiten?
3.Welche Gegeninstrumente erachtet die Regierung als prüfenswert?
4.Ist die Regierung bereit, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Agglomerationen darauf hin zu arbeiten, dass Einkaufsmöglichkeiten für Güter des täglichen Bedarfs in Quartieren und Dörfern zu stehen kommen statt auf Boden ausserhalb von Wohngebieten?
Burgdorf, 25. November 2005
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Antwort des Regierungsrates vom 26. April 2006
Die Raumplanung hat zum Ziel den Boden haushälterisch zu nutzen und die verschiedenen Nutzung am hierfür richtigen Ort anzusiedeln. Im Kantonalen Richtplan wird dieser Grundauftrag aus dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz mit dem Hauptziel „Verkehrs- und Siedlungsentwicklung aufeinander abstimmen“ sowie den daraus abgeleiteten Strategien stufengerecht umgesetzt. Die Raumordnungspolitik des Kantons Bern ist bestrebt Einkaufszentren, darunter fallen grösstenteils auch die von der Interpellantin als „Billigläden“ bezeichneten Verkaufseinrichtungen, an den dafür geeigneten Standorten vorzusehen.
Gestützt auf das Baugesetz und die Bauverordnung gelten Verkaufseinrichtungen als Einkaufszentren, die eine Verkaufsfläche grösser als 500 m2 aufweisen und ein breites, mehreren Geschäftszweigen angehörendes Warenangebot anbieten. Einkaufszentren sind in Geschäftsgebieten grundsätzlich zonenkonform. Als „Geschäftsgebiete“ gelten die in den kommunalen Nutzungsplänen ausgeschiedenen Geschäftszonen (keine reine Gewerbe- und Industriezone), Kernzonen sowie bestehende Orts- und Quartierzentren, soweit diese bereits überwiegend mit Dienstleistungsbetrieben belegt sind. Ausserhalb von diesen explizit bezeichneten Geschäftsgebieten, so auch an Standorten auf der „Grüne Wiese“, bedürfen Einkaufszentren einer Überbauungsordnung.
Im Rahmen der ordentlichen Vorprüfungs- und Genehmigungsverfahren werden neue Geschäftszonen bzw. Überbauungsordnungen in Bezug auf ihre Rechtskonformität hin geprüft. In der Bauverordnung (Art. 25 ff) sind dazu die folgenden Anforderungen an Standorte für Einkaufszentren formuliert:
- Einkaufszentren haben dem in den Richtplänen und Nutzungsplänen der Standortgemeinde festgelegten Siedlungskonzept zu entsprechen. - Einkaufszentren dürfen nicht zu einem erheblichen Verlust örtlicher Einkaufsmöglichkeiten sowie zu einer Verlagerung des Mittelpunktes des Geschäftslebens führen. Nachteilige Veränderungen im Ortscharakter sowie die Beeinträchtigung von Wohngebieten durch den Verkehr sollen vermieden werden. - Einkaufszentren müssen mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sein.
Im Kantonalen Richtplan ist ergänzend zu den Bestimmungen im Baugesetz und in der Bauverordnung der Umgang mit Einkaufszentren geregelt, welche mehr als 2000 Fahrten pro Tag verursachen. Das „Berner Fahrleistungsmodell“ sieht vor, dass solche verkehrsintensive Vorhaben nur an ausgewiesenen Standorten, in kantonalen oder regionalen Entwicklungsschwerpunkten und in den regionalen Zentren gemäss Richtplan entstehen können.
Einkaufszentren und damit auch die genannten „Billigläden“ sollen im Kanton Bern nicht auf der „Grünen Wiese“ oder in entlegenen Gewerbe- und Industriezonen entstehen. Dazu wurden die Bestimmungen im Baugesetz und Bauverordnung erlassen sowie das „Berner Fahrleistungsmodell“ im kantonalen Richtplan festgesetzt. Einzig kleinere Verkaufsläden, welche nicht als Einkaufszentren oder als verkehrsintensives Vorhaben gelten, sind, sofern nicht explizit ausgeschlossen, in ordentlichen Gewerbe- und Industriezonen zulässig.
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Zu den konkreten Fragen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:
Zu Frage 1: Der Regierungsrat ist auch der Ansicht, dass Einkaufszentren auf der „Grünen Wiese“, d.h. an Standorten ausserhalb des Siedlungsgebietes bzw. von Entwicklungsschwerpunkten, im Widerspruch stehen zu den im kantonalen Richtplan festgelegten raumplanerischen Zielsetzungen. Festzuhalten ist, dass in jüngster Vergangenheit im Kanton Bern keine Einkaufszentren auf der „Grünen Wiese“ mehr bewilligt und realisiert wurden.
Zu Frage 2: Die raumplanerischen Instrumente auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene schaffen die Voraussetzung, dass Verkaufseinrichtungen wie Einkaufszentren möglichst nahe bei den Bevölkerungsschwerpunkten entstehen. Insbesondere über die kommunale Nutzungsplanung kann sichergestellt werden, dass spezifische Nutzungen wie z.B. Einkaufszentren nur am dafür geeigneten Ort realisiert werden können. Ob die in Richt- und Nutzungsplänen für Einkaufszentren vorgesehenen Standorte von den Anbietern angenommen werden, kann aber nicht allein mit raumplanerischen Instrumenten gesteuert werden.
Zu Frage 3: Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Festlegungen im kantonalen Richtplan grundsätzlich ausreichend sind, um unerwünschte Entwicklungen verhindern zu können. Der Kanton Bern verfolgt mit der Abstimmung von Verkehrs- und Siedlungsentwicklung über das „Berner Fahrleistungsmodell“ eine schweizweit anerkannte, vorausschauende Standortplanung für verkehrsintensive Vorhaben wie Einkaufszentren. Weitere Instrumente erachtet der Regierungsrat deshalb als nicht stufengerecht. Im Rahmen des Wirkungs-Controllings 2006 zum kantonalen Richtplan werden aber Präzisierungen bezüglich der Umschreibung von Einkaufszentren und der Anforderungen an die Erschliessung mit dem öffentlich Verkehr überprüft.
Zu Frage 4: Der Regierungsrat ist selbstverständlich bereit, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Agglomerationen weiter darauf hin zu arbeiten, dass neue Einkaufszentren möglichst nahe bei den Bevölkerungsschwerpunkten entstehen. Er kann dazu auch Erfolge aus der jüngsten Vergangenheit ausweisen. Das neu eröffnete Wankdorf Center sowie das Projekt WESTside liegen in kantonalen Entwicklungsschwerpunkten direkt angrenzend an bestehende bzw. neu entstehende bevölkerungsreiche Wohnquartiere.
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