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Stand: 14.3.2009

Interpellation Schlegel, Burgdorf (Grüne)

Eingereicht am: 17.11.2008

Corporate Governance der BEKB

Die BEKB hat nach ihrem Factsheet Nr. 48 und den letzten Geschäftsberichten in den letzten Jahren eine Strategie mit tiefem Risikoprofil und solider Eigenmittelausstattung gefahren. Ihr Geschäftsgebaren wird als sorgfältig wahrgenommen – nach ihren Turbulenzen der 80er-Jahre eine beruhigende Entwicklung.

Die Finanzkrise, die von Amerika aus momentan die ganze Wirtschaftswelt durchschüttelt, lässt nun Fragen auftauchen punkto
- Sicherheit der Gelder ihrer PartnerInnen / AnlegerInnen
- Auswirkungen auf ihre Zahlungen an den Kanton Bern.

1. Welche finanziellen Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung 2008 der BEKB werden die um 18-33 Prozent sinkenden Aktienindizes im 3. Quartal 2008 haben?

2. Hat sich die Arbeitgeberin BEKB, wie sie in ihrem Corporate Governance dargelegt, den weltweiten Bankentrends exorbitanter Bonuszahlungen, hoher Entschädigungen und Beratungshonorare in den letzten Jahren wirklich entziehen können?

3. Hat sich der weltweit entstandene Vertrauensverlust in die Banken auch bei der BEKB durch Kündigungen von Kundengeldern bemerkbar gemacht?

4. Haben ihre in den letzten Jahren vorsichtigen Finanzanlagen in dieser turbulenten Zeit auch kritische Auswirkungen?

5. Haben die Finanzkrise-Auswirkungen bei der Regierung die Option einer erneuten Staatsgarantie geschürt?

6. Sind Buchverluste der BEKB zu verzeichnen, die auf Leistungen zugunsten des Kantons Bern Auswirkungen haben könnten?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt. 20.11.2008

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Antwort des Regierungsrates

Die Fragen der Interpellantin betreffen die Geschäftspolitik der Berner Kantonalbank BEKB | BCBE. Aus diesem Grund stützen sich die folgenden Antworten auf die entsprechenden Angaben der BEKB | BCBE. Es gilt allerdings festzuhalten, dass die BEKB | BCBE als börsenkotiertes Unternehmen die Publikationsvorschriften und die Gleichbehandlung der Aktionäre zu beachten hat.

Grundsätzliche Bemerkungen: Die Fokussierung auf zwei Kerngeschäftsfelder (das Geschäft mit Privaten und Firmenkunden, insbesondere KMU, sowie die Vermögensberatung) und die Geschäftspolitik, eine Bank mit solider Bilanzstruktur und guter Refinanzierung sowie starker Ertragskraft und starker Eigenmittelausstattung zu führen, bewähren sich auch im aktuellen Umfeld. Als Massstab für den Unternehmenserfolg gelten für die BEKB | BCBE nicht kurzfristige Gewinnüberlegungen, massgebend ist vielmehr eine langfristig gültige, finanzielle Zielsetzung.
Diese liegt in der Erarbeitung eines Free-Cash-Flows (netto erarbeitete Mittel) im Umfang von 800 Mio. bis 1 Mrd. Franken über eine Zeitspanne von zehn Jahren. Für die Bank bedeutet dies, von 2003 bis 2012 ihr Zieleigenkapital von einer Milliarde Franken (dies entspricht rund 140 Prozent der erforderlichen Eigenmittel) zu erarbeiten. Die bis 2012 erarbeiteten Mittel sollen je zur Hälfte den Eigentümern ausgeschüttet beziehungsweise für die Entwicklung der Bank verwendet werden.

Zu Frage 1: Die BEKB | BCBE verfügt über eine langfristige finanzielle Zielsetzung. In den Jahren 2003 bis 2007 wurden kumuliert netto erarbeitete Mittel erzielt, die über dem angestrebten Zielpfad liegen. Dies dürfte auch nach Abschluss des laufenden Jahres der Fall sein. Die Schwankungen in einzelnen Jahren können je nach Wirtschaftslage und Höhe der Investitionen beträchtlich sein. Die im laufenden Jahr netto erarbeiteten Mittel werden zusammen mit dem Jahresabschluss 2008 publiziert werden (die BEKB | BCBE publiziert Semester- und Jahresergebnisse).

Zu Frage 2: Die BEKB | BCBE trägt den Anliegen der Corporate Governance mit sechs eigenständigen Grundsätzen Rechnung:

1. Trennung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.
2. Keine Einsitznahme von Mitgliedern der Geschäftsleitung im Verwaltungsrat von Unternehmen, in denen ein Verwaltungsrat der BEKB | BCBE Geschäftsleitungsmitglied ist.
3. Das Entschädigungsmodell der Mitglieder des Verwaltungsrates wird vom Gesamtverwaltungsrat festgelegt und vollständig publiziert.
4. Die Vergütungen der Geschäftsleitung werden vom Entschädigungsausschuss festgelegt, dem keine Geschäftsleitungsmitglieder angehören. Die höchste Gesamtentschädigung beträgt grundsätzlich maximal das Zwanzigfache der tiefsten Gesamtentschädigung.
5. Die BEKB | BCBE bezahlt keine Abgangsentschädigungen.
6. Nebst den gemäss Entschädigungsmodell des Verwaltungsrates entrichteten Zahlungen werden keine weiteren Entschädigungen im Sinne von Ziff. 5.1 der Richtlinie zur Corporate Governance (RLCG vom 29.3.2006 der SWX Swiss Exchange) sowie von Art. 663bbis Abs. 2, Ziff. 1 und 9 OR wie beispielsweise Beratungshonorare geleistet.

Sämtliche Grundsätze sind eingehalten.

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Zu Frage 3: Nein. Beide Kerngeschäftsfelder konnten weiter ausgebaut werden. Die Hypothekarforderungen erhöhten sich im ersten Semester des laufenden Jahres um 172 Millionen Franken, die Kundengelder im engeren Sinne (Spareinlagen, Kassenobligationen und übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden) stiegen um 578 Millionen Franken. In der Vermögensberatung resultierte ein Neugeldzufluss von netto 874 Millionen Franken. Der mit anderen Kantonalbanken vergleichbare Reingewinn vor Steuern erreichte 73,4 Millionen Franken. Damit wird das entsprechende Vorjahresergebnis um 7,1 Prozent übertroffen.

Zu Frage 4: Die BEKB | BCBE verfügt über eine gesunde Finanzierungsstruktur und eine solide Liquiditätssituation. Die Kundenausleihungen sind vollständig mit Kundengeldern finanziert. Die BEKB | BCBE legt die hohe Liquidität in Form von Geldmarktanlagen beim Bund bzw. der SNB, bei anderen Banken auf Repo-Basis gegen Deckung mit Staatspapieren oder in Finanzanlagen mit kurzen Laufzeiten an. Dadurch nimmt die Bank tiefere Margen in Kauf.

Zu Frage 5: Aus einer Position der Stärke fällt die Staatsgarantie des Kantons gegenüber der BEKB | BCBE schrittweise weg. Die entsprechende Gesetzesänderung wurde vom Grossen Rat im Herbst 2004 beschlossen und trat per 1. Januar 2006 in Kraft. In einem ersten Schritt wurde auf diesen Zeitpunkt die Staatsgarantie auf Spargelder bis 100'000 Franken je Kunde und auf Obligationenanleihen reduziert. Der definitive Wegfall der Staatsgarantie erfolgt Ende 2012. Für Anleihen, die vor diesem Datum ausgegeben wurden, bleibt die Staatsgarantie bis zu deren Endfälligkeit bestehen.
Aufgrund der sehr erfreulichen Entwicklung in den letzten Jahren sowie der gesunden Finanzierungsstruktur und der soliden Liquiditätssituation der BEKB | BCBE, sieht der Regierungsrat keinen Anlass, an diesem Fahrplan etwas zu ändern. Ein Abbruch dieses Prozesses und Rückkommen zu einer vollständigen Staatsgarantie ist für den Regierungsrat deshalb keine Option.

Zu Frage 6: Unter den Fragen 1 und 3 wurde auf die positive Entwicklung des Geschäftsganges der BEKB | BCBE im laufenden Jahr hingewiesen. Heute zeigen sich die Früchte der langfristigen Ausrichtung der Bank, mit über 15 Jahren Kontinuität in der Leitung, einem vernünftigen Renditeziel (risikoloser Zins plus 2 bis 4 Prozent), einer starken Eigenkapitalbasis und einem limitierten und langfristigen Entschädigungsmodell.
Die finanzielle Entlastung des Kantons ist beträchtlich und macht seit 1998 durch Rückzahlung von Dotationskapital, Platzierung von Aktien, Nennwertrückzahlungen, Bezugsrechtsentschädigungen und Staatsgarantieabgeltung über eine Milliarde Franken aus. Dem Kanton flossen seit Anfang Jahr aus der Nennwertrückzahlung und der Bezugsrechtsentschädigung 72 Mio. Franken zusätzlich zur Dividende zu. Die Leistungen zugunsten des Kantons für das laufende Jahr liegen deutlich über dem Vorjahr. Über die beantragte Gewinnverwendung 2008 wird im Rahmen des Jahresabschlusses Bericht erstattet.
Seit dem Volksentscheid zur Rechtsformumwandlung im November 1997 hat sich zudem der Kurs der Namenaktie der BEKB | BCBE verdreifacht.

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates vom 26.1.2009:

Präsidentin. Frau Schlegel ist von der Antwort des Regierungsrats befriedigt und gibt keine Erklärung ab.

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