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Stand: 16.9.2006

Richtlinienmotion   Schluss mit dem Antennenwildwuchs

Es wird Dringlichkeit verlangt

Der Regierungsrat des Kantons Bern wird beauftragt, Richtlinien für den Bau von Antennen aller Art  zu erarbeiten. Diese Richtlinien sollen es den Gemeinden ermöglichen mittels Planungszonen und weiteren Regelungen eine gesetzeskonforme Sandortplanung zu erlassen.

Begründung:

Die Ängste der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Strahlung von Mobilfunkantennen haben in der letzten Zeit stark zugenommen. Entsprechend haben sich die Einsprachen gegen geplante Mobilfunkantennen vervielfacht. Zurzeit sind in vielen Gemeinden des Kantons weitere Gesuche für den Bau von neuen Mobilfunkantennen hängig.

Diese Problematik beschäftigt und besorgt bekanntlich die Behörden der Gemeinden wie Bern, Burgdorf, Langenthal, Lyss etc. seit längerer Zeit. Um einerseits den Anliegen der Bevölkerung zu entsprechen und andererseits die Resultate der UMTS-Studie abwarten zu können, sprachen sich einige Gemeinden für ein Moratorium aus.

Kürzlich wurden die Erkenntnisse aus dieser Studie nun veröffentlicht. Die Messungen wurden auf der Basis einer Bestrahlung während 45 Minuten durchgeführt. Es fehlt jedoch weiterhin eine Langzeitstudie von Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bevölkerung durch NIS (Nicht Ionisierende Strahlung). Deshalb darf keineswegs von Entwarnung die Rede sein.

Sind keine ortsbildschützerischen Anliegen betroffen und die zulässigen Grenzwerte eingehalten, mussten die zuständigen Baubewilligungsbehörden nach bisheriger Bundesgerichtlicher Rechtsprechung die Bewilligung für Mobilfunkantennen erteilen.

Das Bundesgericht selbst hat nun jedoch kürzlich seine Rechtsprechung in dieser Frage in einem Aargauer Entscheid relativiert. Nachdem es zunächst die gesetzgeberischen und planerischen Möglichkeiten von Kantonen und Gemeinden grundsätzlich verneint hatte, macht es in seinem neuesten Entscheid die Andeutung, dass innerhalb der Bauzonen durchaus ein gewisser Spielraum für bau- und planungsrechtliche Anordnungen der Kantone und Gemeinden besteht.

Der Regierungsrat des Kantons Bern soll nun diese Chance nützen und entsprechende Richtlinien ausarbeiten, damit die Gemeinden die Möglichkeit haben, ihre Baureglemente dahingehend zu revidieren, dass Planungszonen und weitere Richtlinien (wie zum Beispiel Kooperationszwang zwischen den verschiedenen Anbietern bei der Planung von Antennen) für den Bau von Antennen aller Art errichtet werden können.  Dadurch wird es den Gemeindebehörden möglich sein, sorgfältig zu prüfen und klar zu definieren, wo in Zukunft noch Antennen zulässig sein sollen. Damit sollen der zurzeit herrschende Antennenwildwuchs und die Verunsicherung in der Bevölkerung eingedämmt werden können.

Begründung der Dringlichkeit:

Da kantonsweit viele Gesuche hängig sind, muss der Regierungsrat so rasch als möglich handeln und entsprechende Richtlinien für die Gemeinden erlassen.  Die Gemeinden müssen ihre Standortplanungen        umsetzen können und Gesuche müssen beantwortet werden. Eine schnellstmögliche Erstellung von Planungszonen und weiteren Richtlinien vermeidet ein weiteres unschönes Seilziehen zwischen Behörden und Mobilfunkanbietern und gibt der Bevölkerung zusätzlich Klarheit über den Bedarf nach zusätzlichen Antennen.

Christoph Grimm Grüne Kanton Bern

Eingereicht am 4.9.2006

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