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Fragestunde, 27. Januar 2009
Christoph Grimm, Burgdorf (Grüne) – Überfüllte Busse zwischen Ramsei und Langnau – wann wird gehandelt?
Auf der Busverbindung Ramsei–Langnau der Linie 284 herrschen sehr oft – während der Zeit zwischen April und Oktober immer – unmögliche Zustände. Während den Stosszeiten sind die Busse zwischen Ramsei und Langnau Berufsschule total überfüllt. Stehplätze können oft nur mit grosser Anstrengung ergattert werden.
Mehrere Beschwerdeschreiben von Fahrgästen konnten leider an der Situation bis heute nichts ändern. Das Problem ist sowohl der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion als auch der BLS bestens bekannt. Bemühungen zur Verbesserung der Situation wurden bis heute nur während der Winterzeit mittels eines Zusatzbusses unternommen.
Dem Antwortschreiben auf eine Reklamation an das AÖV ist es folgendes zu entnehmen: «Für den Kanton Bern ist es zumutbar, für eine Reise bis zu 15 Minuten stehen zu müssen; die Reisezeit von Ramsei bis Langnau beträgt jedoch mehr als diese 15 Minuten. Die Umsetzung dieser Vorgaben ist Aufgabe der Transportunternehmen». Der Regierungsrat wird deshalb gebeten, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:
1. Wurden die reklamierenden Fahrgäste vom AÖV korrekt informiert? 2. Warum wurde das Problem nicht behoben – obschon mehrere berechtigte Reklamationen eingingen, und wer ist wirklich zuständig dafür? 3. Besteht die Absicht, den Engpass zu beheben indem die während der Winterzeit zusätzlich eingesetzten Busse anschliessend nahtlos auch im Sommer 2009 verkehren?
Barbara Egger-Jenzer, Bau-, Verkehrs- und Energiedirektorin.
Sämtliche Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs bieten zugelassene Stehplätze an. In den Spitzenzeiten werden diese in allen Regionen genutzt, das kennen wir. Um lediglich Sitzplätze nutzen zu können, müsste das Fahrzeugangebot kantonsweit aufgestockt werden. Das hätte unverhältnismässige Mehrkosten für die öffentliche Hand zur Folge. Im Kanton Bern gilt deshalb der Grundsatz, Stehplätze bis zu einer Reisezeit von rund 15 Minuten seien zumutbar. Somit war die Information durch das AÖV richtig.
Zu Frage 2: Verantwortlich ist aufgrund des Konzessionsrechts das jeweilige Transportunternehmen, das mit dem Recht der Konzession auch die Beförderungspflicht übernimmt. Mit dem Einsatz eines Beiwagens im aufkommend stärkeren Winterhalbjahr kommen die BLS in Absprache mit dem Kanton als Besteller ihren Pflichten nach. Der Regierungsrat ist nicht der Auffassung, den Kapazitätsengpässen werde untätig zugeschaut.
Zu Frage 3: Sollte sich im Sommerhalbjahr zeigen, dass weiterhin Beiwagen gebraucht werden, werden sie eingesetzt. Mit dem Angebotsbeschluss 2010–2013 wird zudem das Angebot auf dieser Linie neu geordnet. In die Neuplanung fliessen selbstverständlich auch Betrachtungen der Nachfrage ein.
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