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Stand: 24.11.2001

Interpellation:

Versorgungsrouten contra Verkehrssicherheit?

Die Verordnung über die Offenhaltung der Versorgungsrouten für Ausnahmetransporte vom 19.12.1979 regelt Lichtraumprofil und Gewichtsbeschränkung derjenigen Strassen, die auf Kantonsgebiet für Ausnahmetransporte bestimmt sind wie folgt:

  • Typ 1: Fahrbahnbreite 6.50 m, lichte Höhe 5.20 m, Tragfähigkeit 480 t
  • Typ 2: Fahrbahnbreite 5.00 m, lichte Höhe 4.80 m, Tragfähigkeit 240 t
  • Typ 3: Fahrbahnbreite 4.50 m, lichte Höhe 4.80 m, Tragfähigkeit 90 t
  • Typ 3 mit red. Anforderungen: lichte Höhe 4.50 m, Tragfähigkeit 50 t

Die Strassenabschnitte, die gemäss Verordnung zu einer dieser Kategorien gehören, führen gezwungenermassen durch viele unserer Ortschaften. Durch deren vorgeschriebenen Dimensionen wird erschwert oder verunmöglicht, den heutigen Erkenntnissen gerechtwerdende Verkehrsberuhigungen und Verkehrssicherheitsmassnahmen zu verwirklichen. Dabei denken wir u.a. an:

    -langsamverkehrsgerechte Strassenraumgestaltung (Mittelinseln, Verengungen etc.)
    -Schulwegsicherung
    -Bushaltestellen ohne Haltebucht
    -Mehrfachnutzung mittels neuer Fahrradstreifen
    -etc.

Wir bitten deshalb den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Gibt es mit “W” gekennzeichnete Versorgungsrouten (die sogenannten Wunschrouten, die gemäss Verordnung noch ausgebaut werden sollen), die inzwischen noch nicht ausgebaut wurden?
2. Gibt es Versorgungsrouten, die nur einem geringen Interesse entsprechen und entsprechend wenig genutzt werden? Besteht eine entsprechende Belastungskarte?
3. Ist ein so dichtes Netz an Versorgungsrouten trotz neuer Technologien wie z.B. Schweissen auf Platz noch gerechtfertigt?
4. Wurden Realisierungen optimaler Verkehrsberuhigungs- und sicherheits-massnahmen nach neusten planerischen Erkenntnissen durch diese Grundlage behindert oder verunmöglicht und wenn ja, wo und wie oft?

Es wird Dringlichkeit verlangt.

Begründung: Durch die Dichte des Netzes betreffen Sanierungen von Kantonsstrassen häufig Abschnitte von Versorgungsrouten (siehe auch in dieser Session).

Johanna M. Wälti-Schlegel, GFL

Burgdorf, 14.11.01

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